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Gründungszuschuss

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Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Ausnahme von der Regel für Langzeitarbeitslose


(gruendungszuschuss.de) Rund acht Extra-Euro im Monat verlangen verschiedene Krankenkassen seit Februar, um die zu erwartende Finanzlücke der Kassen in Milliardenhöhe zu stopfen. Für gesetzlich versicherte Selbständige erhöht sich der Beitrag nur ein mal - der Arbeitgeberanteil bleibt gleich.

Auch Arbeitslosengeld I-Empfänger müssen mehr bezahlen: Eine Übernahme der Kosten durch die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Selbst Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen die Zusatzbeiträge grundsätzlich selbst bezahlen. Wenn sie durch die geforderten Beiträge unter finanziellen Druck geraten könnten, bleibt ihnen grundsätzlich nur die Möglichkeit, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die keine Zusatzbeiträge verlangt.

Doch für ALG II-Bezieher gibt es Ausnahmen: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt auch ohne Kassenwechsel den Zusatzbeitrag, wenn dieser für die Betroffenen eine „besondere Härte“ darstellen würde. Wann das der Fall ist? Ein Kassenwechsel gilt als „besonders hart“, wenn Mitglieder oder ihre familienversicherten Angehörigen erhebliche Einbußen im Hinblick auf die gewährten Leistungen erleiden. Das ist beispielsweise gegeben, wenn Versicherte bei der alten Kasse an speziellen Programmen wie Hausarztmodellen teilnehmen. Auch falls Leistungen wie Reha oder Kuren bereits bewilligt wurden, kann der Hartz-IV-Empfänger bleiben, ohne Zusatzbeiträge zahlen zu müssen.

Kein Wechsel ist ferner nötig, wenn Versicherte ansonsten bestimmte Sachleistungen zurückgeben müssten – etwa einen Rollstuhl. Auch chronisch Kranke oder Schwangere müssen ihre Behandlung und Versorgung nicht abbrechen. Und auch die Bürokratie, die zuzumuten ist, hat Grenzen: Wenn ein Wechsel der Krankenkasse aufgrund der Erhebung eines Zusatzbeitrags höchstens sechs Monate zurückliegt, muss sich der Langzeitarbeitslose nicht schon wieder nach einer neuen Versicherung umsehen.

Betroffene müssen übrigens selbst nachweisen, dass in ihrem Fall besondere Härte vorliegt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.

Doch Vorsicht: Auch wenn die genannten Beispiele konkret sind, haben die Mitarbeiter der Grundsicherungsstellen Ermessensspielräume. Eine Garantie dafür, dass Ihr Antrag durchgewunken wird, haben Sie nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, die Begründung detailliert auszuführen. Übrigens: Man geht davon aus, dass die meisten Krankenkassen nachziehen und bis Ende 2010 ebenfalls zusätzliche Beiträge von acht Euro erheben.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 15.03.2010 17:34
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2771

Kommentare

Nagut 8 Euro ist noch human ;)

Verfasst von Kina am 30.09.2011 05:08

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