Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

MEHR ueber die Einschraenkungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung fuer Selbstaendige


(ueberbrueckungsgeld.de) Wie in unserer Eilmeldung (www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/06/eilmeldung_frei.shtml) berichtet, wird die große Koalition heute voraussichtlich die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf solche Gründungen begrenzen, die nach dem 1.1.2004 erfolgt sind.

Damit Sie diese Änderung nachlesen können, veröffentlichen wir im folgenden den Text der Gesetzesänderung und die Begründung.

Text der Gesetzesänderung:

„Stellt eine Person, deren Tätigkeit oder Beschäftigung gemäß § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, den Antrag nach dem [einsetzen: Tag vor der dritten Lesung dieses Gesetzes*], gilt Satz 1 mit der Einschränkung, dass die Tätigkeit oder Beschäftigung nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen worden sein muss.“

*) Hier wird voraussichtlich der 31.05.06 eingefügt werden.

Begründung:

"Durch die Anfügung [...] soll für die antragsberechtigten Personenkreise der selbständig Tätigen und der Auslandsbeschäftigten der enge Zusammenhang zur bisherigen Zugehörigkeit zur Versichertengemeinschaft stärker betont werden. Die Möglichkeit, die freiwillige Weiterversicherung bis zum 31. Dezember 2006 zu beantragen, soll demnach nur noch solchen Personen zugute kommen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (1. Januar 2004) oder danach die Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, aufgenommen haben."

Aus: Ausschussdrucksache 16(11)275 des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales

Verfasst von Andreas Lutz am 31.05.2006 23:44
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2172

Kommentare

Verfasst von Haraldus am 04.02.2007 16:48


Verfasst von Max Sachsenmüller am 02.06.2006 17:53

Antwort:

Ja, das Gesetz ist so wie von mir berichtet verabschiedet worden. Ver.di-Vize Frank Werneke hat von einem "unglaublichen Vorgang" gesprochen. mediafon gibt den Rat: "Wer die (wahrscheinlich vergebliche) Mühe nicht scheut, den Antrag noch zu stellen, könnte damit sicherheitshalber ausprobieren ob der Antrag noch angenommen und vielleicht sogar ein Bescheid erstellt wird. - Die Chancen, so die Versicherung auch nach Fristablauf noch abschließen zu können, sind wahrscheinlich sehr gering - aber ein wenig höher als ohne diesen Versuch."

Weitere Infos unter linkszeitung.de/content/view/33221/51/

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