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Gründungszuschuss

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Mitzeichnen: VGSD-Petition zum Thema Scheinselbstständigkeit


Bis vor wenigen Jahren war das Thema Scheinselbstständigkeit kein großes Problem. Wer bestimmte Regeln beachtete und notfalls ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchlief, war in der Regel auf der sicheren Seite. Das hat sich aber grundlegend geändert.

Inzwischen kann es fast jeden Soloselbstständigen bzw. dessen Auftraggeber treffen: Auch wer fair bezahlt wird und gut fürs Alter vorsorgt, dem unterstellt die Deutsche Rentenversicherung mittlerweile „Scheinselbstständigkeit“ – mit dramatischen Konsequenzen für alle Selbstständigen und Freiberufler.

Entschied die DRV 2006 noch in weniger als 20% der ihr freiwillig zur Prüfung vorgelegten Fälle auf „abhängig beschäftigt“ so war es 2013 bereits fast jeder zweite Fall. Erfahrene Anwälte raten deshalb von einem Statusfeststellungsverfahren ab. Aber auch durch kluge Vertragsgestaltung, Einhalten von Verhaltensregeln und selbst bei Gründung einer GmbH können sie keine rechtssichere Beauftragung mehr garantieren.

Keine Rechtssicherheit herstellbar - zugleich drohen hohe Strafen

Im Falle einer Scheinselbstständigkeit drohen dem Auftraggeber Nachzahlungen in Höhe von 40% der im den letzten vier Jahren sowie im laufenden Jahr bezahlten Honorare. Wird stattdessen auf „arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit“ entschieden, muss der Selbstständige selbst die Rentenversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum nachzahlen.

Die rigide Prüfpraxis der DRV mit ihren praxisfernen Kriterien soll noch in diesem Jahr durch ein „Gesetz gegen den Mißbrauch von Werkverträgen“ festgeschrieben werden. Konsequenz: Schon jetzt haben zahlreiche große Unternehmen die Beauftragung von Soloselbstständigen eingeschränkt oder ganz eingestellt. Zu unkalkulierbar ist das Risiko. Eine zum Schutz von Soloselbstständigen gedachte Regelung führt also zu schweren Nachteilen für die Kleinstunternehmer.

Darauf macht der VGSD mit einer Kampagne zum Thema Scheinselbstständigkeit aufmerksam. Mit einer Petition sollen 15.000 Unterschriften gesammelt werden (8.500 sind schon beisammen). Gezielt sprechen Mitglieder des Verbands Bundestagsabgeordnete an, um sie über die Konsequenzen ihres gut gemeinten Gesetzes zu informieren.

Im Rahmen einer Vortrags-Roadshow mit Stationen in München (23.7.), Hamburg (14.8.), Köln (17.9.), Stuttgart (8.10.), Frankfurt (5.11.) und Berlin (3.12.) möchte der VGSD bundesweit informieren und mobilisieren. Zugleich werden Fachpolitiker, Verbänden und andere Multiplikatoren angesprochen.

Jetzt informieren und mitzeichnen!

Verfasst von Andreas Lutz am 30.06.2015 13:20
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3524

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