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Gründungszuschuss

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Nachgefragt bei Dr. Stefan Borchert: Lieber Förderkredit oder Geld vom Risikokapitalgeber?


Das Unternehmen von Katja B. aus Osnabrück wächst, gerade stellt sie erste Mitarbeiter ein. Dafür und um größere Aufträge vorzufinanzieren, braucht sie eine Finanzierung. Sie fragt: „Uns liegt das Angebot einer Risikokapitalgesellschaft vor. Oder sollten wir besser einen Förderkredit unserer Hausbank nehmen? Die Zinssätze unterscheiden sich stark.“

Dr. Stefan Borchert (47), Finanzierungs- und Strategieberater aus Münster antwortet:
 

Wenn Sie von Ihrer Bank einen Förderkredit bekommen können, ist das die preisgünstigere Finanzierungsform. Bei größeren Investitionen ist es aber u.U. nötig, erst mal die Eigenkapitalbasis zu stärken, um ausreichend kreditwürdig für eine so große Finanzierung zu sein. Dabei kann eine Riskokapitalgesellschaft helfen.

Gerne erläutere ich das etwas ausführlicher: Bei der Frage geht es um die Unterschiede zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bei Unternehmensgründungen und Wachstumsvorhaben kann man den Kapitalbedarf aus den bei den Gründern vorhandenen oder ggf. dauerhaft von Dritten bereitgestellten, Mitteln (Eigenkapital) oder aus von „fremder Seite temporär geliehenen“ Mitteln (Fremdkapital) gedeckt werden.

Mezzanines Kapital: Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdkapital

Zwischen diesen Grundformen der Eigen- und Fremdfinanzierung gibt es noch das sogenannte „Mezzanine Kapital“ als Mischform mit Eigenkapitalcharakter, weil es dem Unternehmen von Dritten langfristig zur Verfügung gestellt wird, allerdings Fremdkapital bleibt, da es nach einer vereinbarten Dauer doch zurückgezahlt werden muß.  Das Mezzanine Kapital unterscheidet sich von der „klassischen“ Fremdfinanzierung durch eine andere Vertragsgestaltung und ist oft nachrangig oder gar nicht gegen Ausfall besichert.
 
Eine Risikokapitalgesellschaft bietet Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen entweder Eigenkapital gegen direkte Beteiligung mittels Gesellschaftsanteilen oder mezzanines Kapital an, das häufig in Form stiller HGB-Beteiligungen vereinbart wird. Im Falle von Geschäftsbeteiligungen ist der Risikokapitalgeber in der Regel am Wertzuwachs seiner Geschäftsanteile interessiert, um diese Gewinne durch spätere Veräußerung zu realisieren.  Hingegen wird für mezzanine Finanzierungen, wie in der Frage von Katja B. angedeutet, ein jährlicher Zins erhoben, welcher in den ersten Jahren auch gestundet werden kann.

Warum Risikokapitalgeber mit Recht höhere Renditen bzw. Zinsen verlangen

Grundsätzlich ist für den „Risikokapitalgeber“ in beiden Varianten das Risiko eines Ausfalles des gegebenen Geldes höher, da im Falle einer Insolvenz sowohl Eigen- wie auch mezzanines Kapital erst nachrangig nach dem Fremdkapital der Darlehensgeber bedient werden – wenn dann noch etwas übrig ist. Für dieses höhere Risiko und der deswegen notwendigen intensiveren Prüfung des Geschäftsmodells verlangt der Risikokapitalgeber einen größeren Veräußerungsgewinn der Geschäftsanteile oder eben einen deutlich höheren  Zins auf das zur Verfügung gestellte Kapital. Der verlangte Zins kann auch im derzeitigen Zinstief immer noch bei mehr als 7 Prozent p.a. liegen, selbst wenn es sich um einen öffentlichen Risikokapitalgeber wie beim „Mikromezzaninfonds“ handelt.

Der klassische Förderkredit, z.B. von der KfW      
 
Dem gegenüber gehört der Förderkredit zum „klassischen“ Fremdkapital, welches auf Basis eines Darlehensvertrages gewährt wird. Dieser Vertrag regelt auch die exakte Laufzeit, ggf. die tilgungsfreie Zeit, die Tilgungsraten und eben den jährlichen Zins auf die „Schulden“. Jedoch müssen für die Gewährung auch eines Förderkredites Eigenkapital bzw. Sicherheiten im Umfang von mindestens 15 - 20% durch das start-up gestellt werden können. Wird dieser Mindestanteil an Eigenkapital bzw. eigenen Sicherheiten erreicht, beweisen Förderkredite ihren Fördercharakter nicht nur durch günstigere Zinsen, sondern ggf. durch ergänzende Sicherheitengestellung von Seiten der öffentlichen Hand. Insofern fällt der Zinssatz eines Förderkredites der Förderbanken deutlich günstiger aus, als jener Zins des mezzaninen Kapitals.

Falls jedoch kapitalsuchende junge Unternehmen keine oder nur geringe Sicherheiten bereitstellen können, verbleibt in aller Regel nur die Suche und Überzeugung eines „Risikokapitalgebers“, wenn man die Gründung bzw. Investition nicht verschieben möchte, bis man ausreichendes Eigenkapital bzw. Sicherheiten selbst „angespart“ hat.
 
Dr. Stefan Borchert ist Partner von gruendungszuschuss.de für Westfalen und das Osnabrücker-/ Emsland.
 
Kontakt aufnehmen zu Stefan Borchert und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk

Verfasst von Andreas Lutz am 04.02.2016 09:58
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3556

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