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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Neue Studie: Arbeitsagenturen selbst sehen Leistungsmißbrauch und Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss nicht als relevantes Problem


Ursula von der Leyen hat die Kürzungen beim Gründungszuschuss mit den angeblich sehr hohen Mitnahmeeffekten begründet. Abermals widersprechen ihr Ergebnisse von Wissenschaftlern aus dem eigenen Haus: Das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat gerade eine umfangreiche Studie unter dem Titel „Die Praxis des Gründungszuschuss“ veröffentlicht, die zu ganz anderen Ergebnissen kommt.

Für ihre Studie haben Stefan Bernhard und Joachim Wolff vom IAB nicht wie sonst üblich Gründer und Selbständige Fragebogen ausfüllen lassen, sondern Mitarbeiter der Arbeitsagenturen auf allen Ebenen interviewt und bei der Vergabe des Gründungszuschusses beobachtet. Zudem haben sie interne Dokumente ausgewertet. Die Studie vermittelt sehr interessante Einblicke in „Die Praxis des Gründungszuschuss“. Nachdem frühere Studien vor allem die Effektivität von Ich-AG und Überbrückungsgeld untersucht hatten, handelt es sich um die bisher umfangreichste Evaluation des Gründungszuschusses – mit dem ausdrücklichen Ziel, die aktuellen „Reformvorschläge“ hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis einzuschätzen.

Wir zitieren direkt aus der Studie, Kürzungen und Ergänzungen, die der Verständlichkeit dienen sollen, haben wir in eckige Klammern gesetzt:

- „Sowohl die befragten Vermittler und die Teamleiter als auch die Leitungsebene der Agenturen bewerten den Gründungszuschuss überwiegend positiv. Besonders hervorgehoben wird in diesem Zusammenhang die einfache und konfliktarme Handhabung.“

- „Ein zentrales Ergebnis ist, dass weder Leistungsmissbrauch noch Mitnahme Themen sind, die den befragten Vermittlern und Experten unter den Nägeln brennen. […] Folgendes Zitat bringt die Einschätzung vieler auf den Punkt: ‚Aber die ganz, ganz große Masse, da ist das Geld sinnvoll angelegt.‘“

- „Der Eindruck der […] Aussagen wird noch dadurch bestärkt, dass Mitnahme und Leistungsmissbrauch eher selten initiativ von den Befragten angesprochen werden. Die meisten [befragten Agenturmitarbeiter] äußern sich erst auf Nachfrage und auch dann bleibt das Gespräch nicht lange bei diesen Themen. Wie bemerkenswert dieser Umstand ist, wird deutlich, wenn man ihn mit der Bewertung des Existenzgründungszuschusses [gemeint ist die Ich-AG] vergleicht. Hier ist der Befund geradezu entgegen gesetzt.“

- „Es stellt sich die Frage, warum nach Einschätzung der Befragten Leistungsmissbrauch eine derart geringe Rolle spielt. Wesentlich dafür ist sicherlich, dass der Gesetzgeber negative Erfahrungen der Vergangenheit bei der Ausgestaltung des institutionellen Rahmens des Gründungszuschusses berücksichtigt hat [bei Einführung des Gründungzuschusses im August 2006]. Eine Reihe von Regelungen haben mehr oder weniger ausschließlich zum Ziel, Leistungsmissbrauch zu verhindern.“

- „Leistungsmissbrauch – wenn also der Bezug des Gründungszuschusses nicht aus der Motivation heraus erfolgt, sich selbständig zu machen – ist nach überwiegender Einschätzung der Befragten kein großes Problem des Instruments. Die Fördervoraussetzungen scheinen diesbezüglich einen wirksamen Schutzwall zu errichten.“

- „Ganz sicher würden verschärfte Regelungen aber die überwiegende Mehrheit derer treffen, die sich redlich um ihre Gründung bemühen. Für diese würden damit neue Probleme auf dem Weg in die Selbständigkeit entstehen, die zu den unzähligen Anforderungen und Ungewissheiten der Gründungsplanungs- und Umsetzungsphase noch hinzukämen.“

- „Eine weitere Verbesserung des Schutzes vor Leistungsmissbrauch scheint derzeit schwer und tendenziell nur zu unverhältnismäßig hohen (vor allem nicht-monetären) Kosten für Gründer mit ernsthaften Gründungsabsichten möglich.“

- „Mitnahme hingegen - also die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses für eine Selbständigkeit, die auch ohne Förderung in ähnlicher Weise und zeitnah umgesetzt worden wäre - scheint ein weit verbreiteteres Phänomen zu sein. Allerdings zeigte sich bei der Befragung von Experten und Vermittlern, dass die Förderung von Personen, die sich auch ohne Förderung selbständig gemacht hätten, nicht pauschal als problematisch betrachtet wird. Auch in diesen Fällen könne der Zuschuss dazu führen, dass ein Gründungsprojekt die finanziell schwierige Anfangsphase erleichtert.“

- „Die Tatsache, dass Mitnahme kein besonders virulentes Thema ist, [… ist] ein Hinweis darauf, dass die Beantragung des Gründungszuschusses bei einer bereits festen Gründungsabsicht durchaus nicht nur als rechtmäßig sondern auch als legitim erachtet wird. Die Gewährung der Förderung erscheint vielen Vermittlern als etwas, das man sich durch Beitragszahlungen verdient hat. Zudem werde gerade die Klientel, die fest zu einer Gründung entschlossen ist, nach Einschätzung der Vermittler auch vergleichsweise erfolgreich sein. Und sicher gilt auch für diese Gruppe, dass die Anfangsphase der Gründung mit besonderen finanziellen Belastungen verbunden ist (Stichworte: anstehende Investitionen, verzögerte Zahlung von Honoraren und Rechnungen). Insofern ist es nachvollziehbar, dass der politische Lernprozess hinsichtlich der Gestaltung der Förderbedingungen vor allem der Verhinderung von Leistungsmissbrauch gewidmet ist und nicht der Verhinderung von Mitnahme.“

- „Die Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss zeigen, dass eine Umstellung von einer Pflicht- auf eine Ermessensleistung durchaus ambivalente Folgen haben kann.“

- „[Es] besteht die Gefahr, dass über die Förderung von Gründungsprojekten nach nicht-wirtschaftlichen Kriterien entschieden wird. Die Erfahrungen mit der Gewährung der zweiten Förderphase, die bereits jetzt eine Ermessensleistung ist, legen nah, dass insbesondere budgetäre Erwägungen eine sachlich-inhaltliche Bewertung von Gründern und Gründungsprojekten überlagern können. Vermittler aus unterschiedlichen Agenturen gaben an, Anträge auf Verlängerungen des Gründungszuschusses rundweg und allein aus haushaltstechnischen Überlegungen heraus abzulehnen.“

- „Zum Zweiten besteht die Gefahr, dass die Implementation des Gründungszuschusses nicht mehr relativ einheitlich und vergleichbar erfolgt, sondern noch stärker als bisher von der Person des Vermittlers und der Agentur abhängt. Grund für diese Vermutung sind die derzeit großen Unterschiede bei der Vergabe des Gründungszuschusses, […] Diese Erfahrungen werfen die Frage auf, inwieweit man bei einer Ermessensleistung davon ausgehen kann, dass dasselbe Gründungsprojekt in unterschiedlichen Agenturen und von unterschiedlichen Vermittlern eine vergleichbare Behandlung erfahren wird.

Link zur Studie

Verfasst von Andreas Lutz am 21.09.2011 13:29
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3089

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