Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Neuregelung von Ich-AG und Ueberbrueckungsgeld: Jetzt noch schnell gruenden oder abwarten?


(ueberbrueckungsgeld.de) Nachdem nun die Eckpunkte des "neuen Überbrückungsgeld" bekannt sind, lässt sich sagen, wer unbedingt noch vor dem 30.06.2006 beziehungsweise vor Inkrafttreten der Neurregelung gründen sollte:

1. Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich im Verlauf des Juli oder August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vorher gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird.

2. Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006.

3. Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun.

4. Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen – ungkürzt um die Förderdauer – müssen noch vor dem 30.06. beziehungsweise vor der Neuregelung gründen. Einer eventuell etwas höheren Gesamtförderung bei Besserverdienenden wird nämlich häufig der Verlust des gesamten Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I gegenüberstehen.

Verfasst von Andreas Lutz am 17.05.2006 10:04
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2142

Kommentare

Verfasst von spregade am 26.07.2006 20:46


Verfasst von Fritz am 21.06.2006 13:30

Antwort:

Sie müssen den Antrag abholen und die Gewerbeanmeldung vornehmen (oder im Fall von Freiberuflern: steuerliche Anmeldung). Beides ist innerhalb von 1-2 Tage möglich. In Absprache mit der Arbeitsagentur können Sie den Antrag auch noch nachträglich abgeben. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine halbwegs klare Vorstellung davon haben, wie Sie Ihr Geld als Selbständige verdienen wollen.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von jörg winkler am 31.05.2006 20:30

Antwort:

Es kommt auf den Zeitpunkt der Gründung an: Am 1.8. tritt voraussichtlich das neue Gesetz in Kraft. Bei Gründung am 1.8. würden Sie also die neue Gründungsförderung erhalten.

Wenn Sie spätetens einen Tag vor Inkrafttreten gründen, gilt das alte Recht. Ggf. können Sie ja den Vertrag ändern und ein paar Tage eher anfangen?

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von günter gebelein am 24.05.2006 09:50

Antwort:

Das habe ich unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/einzelfragen_zu.shtml als "offenen Punkt" gelistet. Ich persönlich glaube, dass b) greifen wird, sicher ist das aber noch nicht. Dazu müssen wir den Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums beziehungsweise letztlich die Verabschiedung des Gesetzes abwarten.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Jutta von Harder-Hennig am 23.05.2006 09:11

Antwort:

Meine Antwort kann eine ausführliche Beratung nicht ersetzen. Empfehlunge zu fachkundigen Stellen bieten wir ja unter dem entsprechenden Punkt auf der Webseite. Soviel aber vorab: Bei 850 Euro ALG1 ist die alte Ich-AG für Sie die günstigste Fördervariante. Sie behalten dabei Ihren ALG1 Anspruch bis zu vier Jahre nach Beginn der Arbeitslosigkeit.

Wenn Sie sich schon mit Nachdruck beworben haben, dann können Sie sicher jetzt schon halbwegs genau abschätzen, wie hoch die Chancen einer Anstellung sind. Wahrscheinlich wird sich daran bis zum Herbst nichts ändern, oder?

Nicht selten ist es auch so, dass durch die Gründung neue Kontakte zustande kommen und neue Qualifikationen erworben werden, die dann letztlich doch wieder zur Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit führen.

Sprechen Sie am besten mit einer *guten* fachkundigen Stelle, was Sie vorhaben und lassen Sie sich ein ehrliches Feedback geben, wie die Erfolgsaussichten sind. Dann würde ich das nochmal überschlafen und mich entscheiden.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Gerd L. am 22.05.2006 19:34

Antwort:

Wenn Sie am 1.8. gründen, gilt voraussichtlich die neue Gründungsförderung, die drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung voraussetzt. Sie hätten dann also GAR KEINEN Anspruch auf Förderung.

Abhängig von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes würde ich Ihnen zur Gründung mit Hilfe der Ich-AG noch im Juni oder mit dem alten Überbrückungsgeld raten, sofern Sie ernsthaft gründen wollen.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Anonymisiert am 20.05.2006 20:53

Antwort:

Inzwischen ist es sehr wahrscheinlich, dass das neue Gesetz am 1.8.06 in Kraft treten wird. Demnach könnten Sie die hauptberufliche Gründung / Gewerbe- beziehungsweise steuerliche Anmeldung

- für das alte Überbrückungsgeld noch bis 31.7.06 vornehmen

- für die Ich-AG bis 30.6., da sie an diesem Tag ausläuft.

Ich würde es aber nicht auf den letzten Drücker machen, vielleicht verschiebt sich ja kurzfristig noch irgendein Termin.

Den Antrag auf Förderung müssen Sie VORHER abholen, Sie können ihn aber auch noch hinterher abgeben.

Nutzen Sie die von uns empfohlenen fachkundigen Stellen (http://www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkundige_stellen), bei diesen gibt es keine Wartezeiten in Bezug auf die Besprechung des Businessplans.

Beste Grüße Andreas Lutz, www.ueberbrueckungsgeld.de, Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Lutz am 19.05.2006 22:30

Antwort:

Ja, wenn Sie am 1.6. gründen, bekommen Sie das Überbrückungsgeld noch nach der atlen Regelung.

Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de


Verfasst von K. Palieh am 19.05.2006 00:05


Verfasst von Neumann am 17.05.2006 22:55

Antwort:

Die Gründer brauchen aber JETZT erste Antworten und Einschätzungen. Die von mir berechneten Förderhöhen sind schon JETZT bekannt und lassen sich ganz exakt berechnen. Die noch offenen Fragen (zum Beispiel im Bereich Sozialversicherung) habe ich unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/einzelfragen_zu.shtml zur Diskussion gestellt. Wir sollten die Gründer nicht verunsichern, sondern transparent machen, was die Regierungsentscheidungen konkret für den einzelnen bedeuten.

Beste Grüße

Dr. Andreas Lutz

www.ueberbrueckungsgeld.de


Verfasst von Wolfgang Jasmer am 17.05.2006 21:06


Verfasst von Matthias Lux am 17.05.2006 11:24

Antwort:

Ja, wenn Sie nach der Neuregelung gründen, ist das so. Allerdings erhalten Sie in der Phase 1 ja 9 statt 6 Monate Förderung.

Andreas Lutz

ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Kerstin Fass am 17.05.2006 08:55

Antwort:

Die Neuregelung tritt nicht gleich am 1.7. in Kraft, es gibt eine Übergangszeit, in der voraussichtlich noch nach den alten Regeln Überbrückungsgeld beantragt werden kann. Danach wird aber auch das Überbrückungsgeld durch die neue Gründungsförderung ersetzt. Nach dem Ablauf der Sperrzeit wird m.W. auch nach der neuen Regelung eine Förderung möglich sein, wohl aber nicht mehr während der Sperrzeit. Mehr Infos zu diesem Fragekomplex finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/wenn_ich_selbst.shtml

Beste Grüße

Andreas Lutz

ueberbrueckungsgeld.de

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