Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Neuregelung: Wenn ich selbst kuendige, habe ich dann nach der Gesetzesaenderung noch Anspruch auf Foerderung?


(ueberbrueckungsgeld.de) "Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Existenzgründungsförderung" - so heißt es in den Veröffentlichungen zur Neuregelung von Ich-AG und Überbrückungsgeld. Vermutlich bedeutet das, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (also ab Juli oder August 2006) bei Gründungen während der Sperrzeit überhaupt nicht mehr gefördert wird. Bisher ist eine Förderung möglich, sie wird aber um die zum Zeitpunkt der Gründung noch verbleibende Sperrzeit gekürzt.

Nach "Aussitzen" der dreimonatigen Sperrzeit ist eine geförderte Gründung dann allerdings auf jeden Fall möglich. Sie können die Sperrzeit sogar sinnvoll nutzen, um sich umfassend auf die Gründung vorzubereiten.

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung können Sie noch während der Sperrzeit gründen und die alte, großzügigere Überbrückungsgeldförderung in Anspruch nehmen.

Wer selbst kündigt und dafür einen wichtigen Grund nachweist, kann auch weiterhin ohne Verzögerung mit Anspruch auf Förderung gründen. Als wichtige Gründe zählen insbesondere gesundheitliche Gründe und Mobbing. Beides wird in der Regel durch ein ärtzliches Attest nachgewiesen. Weiterer wichtiger Grund ist der Umzug zum Ehepartner.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.05.2006 19:01
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2139

Kommentare

Verfasst von chris falkner am 14.10.2010 01:47


Verfasst von Ludolf am 16.06.2009 09:38


Verfasst von steffy am 29.08.2006 11:25


Verfasst von Inga Schulze am 31.05.2006 09:46

Antwort:

Danke für das nette Feedback!

Die bisherige Praxis (seit Sommer letzten Jahres gültig) bei Eigenkündigung ist unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit beschrieben. Es gibt immer wieder Berater, die etwas anderes behaupten. Da muss man dann nachbohren. Ich habe bisher von keinem Fall gehört, wo diese Position nicht durchsetzbar war, wenn man darauf bestand. Einklagbar ist das aber nicht.

Zum Thema Rechtsform finden Sie Infos im FAQ unter "Rechtsform". Bei Gründung zu dritt gibt es Gründer mit weniger als 50% Anteil. Das kann sowohl bei GmbH als auch GbR ein Problem sein. Sprechen Sie am besten mit einem Existenzgründungsberater, mit dem Sie dann die Details (genaue Beteiligungsverhältnisse) durchsprechen können. www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkundige_stellen.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von oliver am 31.05.2006 08:32

Antwort:

Wenn Sie nach der Sperrzeit gründen wäre die Gründung erst im Oktober möglich. In Abhängigkeit von Ihrem Arbeitslosengeld wäre die Förderung dann sogar höher. Allerdings käme es zu einer Verrechnung der Förderung mit dem Arbeitslosengeldanspruch.

Eigentlich sollte eine geförderte Gründung auch im Juli möglich sein (aber nicht am 1. Juli!). Ihr Überbrückungsgeld wird dann um die verbleibende Sperrzeit gekürzt, Sie bekämen also nur 3-4 Monate Überbrückungsgeld. Mehr Infos zur gängigen Praxis unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit.

Allerdings würde ich mir überlegen, ob für Sie nicht ein Abwarten mehr Sinn macht. Besprechen Sie das doch mal im Detail mit einer fachkundigen Stelle. www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkunidge_stellen. Benötigen Sie ohnehin zur Prüfung Ihres Businessplans.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Katharina Jeziorowski am 30.05.2006 16:17

Antwort:

Nach meinen Informationen muss ein Umzug zum Ehepartner (oder Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz) als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung akzeptiert werden, bei nicht-ehelichen Lebenspartnern KANN es berücksichtigt werden. Weitere Infos dazu finden Sie im Merkblatt 1 der Arbeitsagentur, das unter www.ueberbrueckungsgeld.de/aaa verlinkt ist.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Werner am 30.05.2006 13:59

Antwort:

Meines Wissens ist es so, dass Ihr Arbeitslosengeldanspruch bis zum Jahresende ruht, denn Sie bekommen ja quasi noch Ihr Gehalt bis zum Jahresende. Ich bezweifle sehr, dass eine geförderte Gründung in diesem Jahr noch möglich ist, denn es fehlt ja wahrscheinlich am Arbeitslosengeld I-Anspruch, was Anspruchsgrundlage ist. Lassen Sie sich das bei der Arbeitsagentur genauer erläutern.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Michael am 22.05.2006 15:48

Antwort:

Sie meinen das Überbrückungsgeld, oder? "Übergangsgeld" ist etwas ganz anderes. Stichtag ist definitiv der Tag der Gründung, das wiederhole ich ja wie ein Mantra... Ich persönlich bin überzeugt, dass es keine Übergangsregelung geben wird.

Bei Gründung am 1.9. würde demnach das neue Recht gelten. Wenn Sie selbst gekündigt haben liegt das innerhalb des 3-Monatszeitraums innerhalb dessen es KEINE Förderung geben wird, wenn das neue Gesetz wie geplant verabschiedet wird. Zudem ist bei einer Übernahme eines bestehenden, gut gehenden Unternehmens die Frage, ob diese gefördert wird. Ich würde Ihnen dringend die Beratung durch eine erfahrene fachkundige Stelle empfehlen. Weitere Infos unter www.ueberbrueckungsgeld.de/beratung/fachkundige_stellen.shtml.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr

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