Blog: News & Tipps
Gründungszuschuss
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Öffentliche Bundestags-Anhörung zu Gründungszuschuss-Kürzungen am 5. September
(gruendungszuschuss.de) Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales setzt sich am Montag, den 5. September, mit dem Gesetzesentwurf zu den geplanten Gründungszuschuss-Kürzungen auseinander. Verbände und Sachverständige werden bei der Anhörung zu Wort kommen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 14 Uhr. Auch Sie können teilnehmen.
Experten aus folgenden Verbänden und Institutionen sind zur Anhörung eingeladen:
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Deutscher Landkreistag
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Zentralverband des Deutschen Handwerks
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Arbeitnehmerkammer Bremen
- Bundesagentur für Arbeit
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- Deutscher Caritasverband
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Prof. Dr. Matthias Knuth, Forschungsdirektor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen
Unverständlich für uns ist, dass keine Vertreter des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen (VDG) und dem Deutschen Gründerinnen Forum e.V. (DGF) eingeladen wurden, und auch nicht ein Experte wie Prof. Alexander Kritikos, der umfangreiche Evaluationen zum Gründungszuschuss durchgeführt hat. Auf diese Evaluationen hat sich Ministerin von der Leyen bei der Begründung des Gesetzesvorhabens berufen, wogegen sich dieser öffentlich verwahrt hat.
Wenn auch Sie am 5. September zuhören wollen, melden Sie sich beim Bundestag an: Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.