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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss bleibt 2011 bestehen! – Erst mal…


(gruendungszuschuss.de) Zum 1.1.2011 treten beim Gründungszuschuss keine gesetzlichen Änderungen in Kraft. Der Rechtsanspruch auf die Förderung bleibt also zunächst erhalten. Es gibt keinen Anlass für übereilte Gründungen noch im alten Jahr. Auch eine rückwirkende Änderung zum 1.1. – wie vereinzelt berichtet – wird es nicht geben.

Die Unsicherheit in den letzten Monaten war enorm. Noch vor wenigen Wochen waren sich große Arbeitsagenturen sicher: Der Rechtsanspruch wird zum 1.1. durch eine Kannleistung ersetzt. Nicht wenige Berater bei den Arbeitsagenturen drängten Gründer dazu, sich noch im alten Jahr selbständig zu machen – weil sie fest davon ausgegangen sind, dass der Gründungszuschuss zur Ermessensleistung wird.

Wir rieten unseren Kunden, sich nicht unter Zeitdruck zu setzen: Zum einen gibt es bis heute noch nicht einmal einen entsprechenden Gesetzesentwurf, zum anderen wird ein durchdachter Businessplan auch nach einem Wegfall des Rechtsanspruchs beste Chancen auf eine Förderung haben.

Im Sommer hatte die Bundesregierung sich auf ein Sparpaket verständigt. 1,5 Milliarden Euro müssen 2011 allein bei der Bundesagentur für Arbeit eingespart werden, 2012 sogar 2,5 Milliarden Euro. Dabei bleibt es auch.

Allerdings setzt die Regierung ihre Hoffnung ganz offensichtlich in eine weitergehende konjunkturelle Erholung, die ihr durch zurückgehende Arbeitslosenzahlen das Sparen abnimmt. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, wird der Bund seine Einsparziele durch einen Trick erreichen: Ab dem Jahr 2011 erhält die Bundesagentur für Arbeit im Defizitfall keinen Zuschuss mehr vom Bund, sondern stattdessen Finanzhilfen in Darlehensform. Diese zählen nicht zur Verschuldung des Bundes.

Der Verzicht auf den Rechtsanspruch bleibt aber auf der Agenda: Wenn die konjunkturelle Erholung nicht ausreicht, wird man in 2011 über Gesetzesänderungen nachdenken, um der Bundesagentur zusätzliche Einsparungen zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Unionsparteien sich in der Vergangenheit gegen den Rechtsanspruch gerichtet hatten und auch die FDP auf dieser Linie liegen dürfte.  Zudem wird es im kommenden Jahr eine Überprüfung aller gesetzlich fixierten Leistungen der Arbeitslosenversicherung geben, unter anderem werden sie nach dem Grad der Wirksamkeit bewertet werden. In der Vergangenheit hat sich der Gründungszuschuss bei solchen Untersuchungen als besonders wirksames Instrument der Arbeitsmarktpolitik gezeigt. Eine Gesetzesänderung wird allgemein erst zum 1.1.2012 erwartet, auch wenn sie grundsätzlich schon vorher möglich wäre.

Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, bereiten Sie Ihre Gründung gründlich vor und lassen Sie Ihren Businessplan von einer erfahrenen fachkundigen Stelle begutachten, wie wir sie bundesweit empfehlen. Mit einem gut durchdachten Businessplan werden Sie unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch besteht, beste Chancen auf eine Förderung haben. Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 22.12.2010 13:12
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2914

Kommentare

Verfasst von könig, andré am 09.06.2011 13:27


Verfasst von Daniela Woydt am 13.01.2011 08:38

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