Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Regierung plant Kürzungen beim Gründungszuschuss / Jetzt die bestehende Förderung sichern!


Die Bundesregierung muss sparen. Während sich die Männer am Kabinettstisch mit entsprechenden Vorschlägen bislang weitgehend zurückhalten, haben zwei weiblich geleitete Ministerien bereits ihre Hausaufgaben gemacht oder doch zumindest erste Sparideen präsentiert: Aus dem von Ursula von der Leyen geführten Arbeits- und Sozialministerium ist zu hören, dass Kürzungen beim Gründungszuschuss und bei der Weiterbildung im Gespräch seien. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zeigt sich für Einsparungen beim gerade erst eingeführten Elterngeld offen, meldet die Onlineausgabe der WELT.

In welcher Form könnte es zu Kürzungen kommen?

Hierüber lässt sich bislang nur spekulieren. An alle Leser des Newsletters bei Arbeitsagenturen und -ministerium:  Bitte überspringen Sie diesen Absatz, wir wollen Sie nicht auf neue Ideen bringen. ;)

  1. Sehr wahrscheinlich ist ein Wegfall des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss. Als die neue Förderung im Frühjahr 2006 von der großen Koalition beschlossen wurde, hatte sich die CDU vehement gegen die Beibehaltung des Rechtsanspruchs gewehrt, wie er für die Vorgängerinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld bestanden hatte. Die CDU wollte den Gründungszuschuss schon damals zu einer Kann-Leistung machen, deren Vergabe im Ermessen der Arbeitsagenturen steht. Das bedeutet auch, dass der Zuschuss versagt werden kann, wenn am Jahresende das vorgesehene Budget erschöpft ist. Dazu könnte es bereits im Herbst dieses Jahres kommen, weil die Budgets durch die steigenden Gründungszahlen bereits stark in Anspruch genommen sind. 2006 setzte sich letztlich die SPD durch und erreichte einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Dies dürfte jetzt korrigiert werden.
  2. Eine Kürzung der Höhe des Gründungszuschusses halten wir für eher unwahrscheinlich. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeld-I-Anspruches. Zusätzlich erhalten Gründer 300 Euro pro Monat als Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach neun Monaten kann der Gründungszuschuss um weitere sechs Monate verlängert werden, in dieser Zeit erhalten die Gründer dann nur noch die 300-Euro-Pauschale. Das frühere Überbrückungsgeld war in der Regel deutlich höher als der heutige Gründungszuschuss: Statt einer Pauschale von 300 Euro gab es orientiert an den tatsächlichen Sozialversicherungskosten einen Aufschlag von 60-70 Prozent auf den Arbeitslosengeld-I-Anspruch. Unter einer weiteren Kürzung würde die Anreizwirkung des Gründungszuschusses leiden.
  3. Die Regierung könnte aber versucht sein, bei der Dauer des Gründungszuschusses zu sparen. Das Überbrückungsgeld wurde früher nur sechs Monate ausgezahlt, die Möglichkeit zu einer Verlängerung bestand nicht. Denkbar wäre also ein Wegfall der Verlängerungsmöglichkeit oder sogar eine Kürzung des Anspruchs auf nur noch sechs Monate mit Verweis auf die frühere Regelung. Am wahrscheinlichsten ist der Verzicht auf die Verlängerungsphase mit Hinweis auf den relativ hohen bürokratischen Aufwand, der mit der Bewilligung verbunden ist.
  4. Vorstellbar wäre auch, dass die Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld-Anspruch ausgeweitet wird, so dass der Gründungszuschuss nur so lange ausbezahlt wird, wie auch Arbeitslosengeld I bezahlt würde. Wer ein Jahr ALG1-Anspruch hat und erst nach neun Monaten Bezugsdauer gründet, hätte dann nur noch drei Monate Anspruch auf Gründungszuschuss. Eine solche Regelung würde Druck ausüben, sich schneller für eine Gründung zu entscheiden.

Immer wieder haben Studien in der Vergangenheit gezeigt, dass der Gründungszuschuss und seine Vorgängerinstrumente zu den wirksamsten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gehören. Durch den Gründungszuschuss entstanden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hunderttausende Arbeitsplätze. Von daher kann es nicht im Interesse der Arbeitsagentur sein, die Anreizwirkung der Förderung zu gefährden. Andererseits hat die Regierung mit völlig unerwarteten Maßnahmen wie der drastischen Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige zuletzt für Überraschungen gesorgt, so dass auch weitgehende Kürzungen als die hier beschriebenen nicht ganz auszuschließen sind.

Wann wird die Entscheidung fallen? 

Das Bundeskabinett plant eine Klausurtagung in zehn Tagen am 6. und 7. Juni, auf dem die Eckpunkte der Haushaltsplanung für 2011 sowie die mittelfristige Finanzplanung festgeklopft werden sollen. Um die Schuldenbremse einzuhalten, müssen pro Jahr gut zehn Milliarden Euro eingespart werden. Die Regierung wird öffentliche Diskussionen über einzelne Sparmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden versuchen, um ein Gesamtpaket präsentieren zu können. Am 7. Juni ist folglich mit genaueren Informationen zu rechnen. Die beschlossenen Maßnahmen müssen dann noch von Bundestag und ggf. Bundesrat verabschiedet werden. Im Fall des Gründungszuschuss ist eine relativ schnelle Verabschiedung möglich. Wir werden hier im Newsletter über die weitere Entwicklung berichten.

Jetzt den Gründungszuschuss sichern!

Wenn Sie kurz vor Ihrer Gründung stehen, könnte es sich für Sie lohnen, die Anmeldung um einige Wochen vorzuziehen, um in den Genuss des Gründungszuschusses in der bisherigen Form zu gelangen. Auch wenn ihre Gründung erst in einigen Monaten ansteht, sollten Sie versuchen, die formalen Voraussetzungen möglichst frühzeitig zu erfüllen. Wenn die genauen Kürzungspläne bekannt werden, können Sie auf diese Weise schnell reagieren.

Entscheidend dafür, welche Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer gelten, dürfte der Gründungszeitpunkt sein, den Sie im Rahmen der Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberuflern im Rahmen der steuerlichen Anmeldung angeben: Gründungen vor dem Stichtag der Neuregelung sollten nach unserem Rechtsverständnis auf jeden Fall von der bestehenden Regelung profitieren.

Zur Gründung müssen Sie übrigens noch nicht zwingend Ihren Businessplan fertig gestellt haben. Es ist auch möglich, ihn nachträglich einzureichen. Die Entscheidung, ob Sie Gründungszuschuss erhalten oder nicht, erfolgt dann nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. Der Zuschuss wird dann ggf. rückwirkend ausbezahlt.

Ob sich ein Vorziehen Ihrer Gründung lohnt und wie der genaue Zeitplan aussehen sollte, ist eine Frage des Einzelfalls. Gerne besprechen wir das optimale Timing Ihrer Gründung im Rahmen eines telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächs. Wir können für Sie auch kurzfristig eine fachkundige Stellungnahme erstellen oder Sie bei der Erarbeitung Ihres Businessplans unterstützen.

Telefonische Kurzberatung - http://www.gruendungszuschuss.de/?id=14
Fachkundige Stellungnahme - http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103
Erstellung Businessplan   - http://www.gruendungszuschuss.de/?id=309

Beachten Sie bitte auch unsere Seminartermine in Ihrer Nähe. In unseren Basis- und Businessplan-Workshops erfahren Sie, wie Sie sich erfolgreich mit Gründungszuschuss selbständig machen.

Verfasst von Andreas Lutz am 26.05.2010 14:20
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2809

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