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Gründungszuschuss

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Rösler schenkt "Startup"-Investoren 20 Prozent


Während die Regierung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nach und nach jede Unterstützung streicht, verschenkt sie am anderen Ende das Geld mit offenen Händen: Am 15. Mai startete sie das Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital". Private Investoren ("Business Angels"), die sich an "innovativen Unternehmen" mit mindestens 10.000 Euro, maximal 250.000 Euro pro Jahr beteiligen, erhalten 20 Prozent dieser Investition vom Staat zurück. Voraussetzung ist, dass sie drei Jahre investiert bleiben. Dies entspricht einer zusätzlichen Verzinsung der Einlage von fast acht Prozent pro Jahr

150 Millionen Euro stellt Wirtschaftsminister Rösler bereit, "um der Business-Angel-Szene in Deutschland Auftrieb zu verleihen". Tatsächlich fördert er damit alle Investoren, bei denen es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln oder um eine Beteiligungs-GmbH in deren alleinigem Besitz.

Indirekt sollen durch das Mehr an Wagniskaptial auch "Startups" profitieren. - Startups in Anführungszeichen, denn die Unternehmen, an denen die Beteiligung erfolgt, dürfen zum Zeitpunkt der Beteiligung bereits bis zu zehn Jahre alt sein, 50 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen und 10 Millionen Euro Umsatz erzielen! Um die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche nachzuweisen, genügt die entsprechende Angabe im Handelsregistereintrag. Auch das Unternehmen, an dem die Beteiligung erfogt, muss nicht in Deutschland sitzen und Arbeitplätze schaffen: Eine Filiale genügt, wenn sich der Hauptsitz im EU-Ausland befindet.

Anwälte wie der Berliner Christian Musfeldt freuen sich: "Dass Anwälte profitieren, liegt an den Verfassern der Richtlinie", schreibt er in seinem Blog. "Viele Business Angels haben in der Vergangenheit aus ihrer Erfahrung heraus ohne anwaltlichen Rat gehandelt. Dies dürfte sich nun ändern, wenn Business Angel sich die 20 Prozent sichern wollen."

Und so funktioniert die Förderung: Unternehmen mit Kapitalbedarf lassen sich von der für das Programm zuständigen Stelle ihre Förderfähigkeit bestätigen. Daraufhin gestaltet sich ihre Investorensuche deutlich einfacher. Denn der Investor beteiligt sich mit z.B. 100.000 Euro und erhält davon 20.000 Euro sofort vom Staat zurück - besitzt aber weiterhin Anteile im Wert von 100.000 Euro.

"Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird." heißt es in den Förderbedingungen.

Ein lohnendes Geschäft, vor allem wenn die Beteiligung nur auf dem Papier mit einem Risiko verbunden ist. Ein entsprechener Mißbrauch soll dadurch verhindert werden, dass der Investor vertragsrechtlich in vollem Umfang an Chancen und Risiken teilnehmen muss, es sich also nicht um ein verkapptes Darlehen handeln darf. Geschäftsmodelle die auf Vermietung sowie Onlinehandel basieren sind deshalb ausgeschlossen, weil zu berechenbar.

Die Anteile müssen tatsächlich zu einer Erhöhung des Kapitals führen und nicht einfach einem anderen Anteilsinhaber abgekauft weren. Außerdem darf der Investor nicht schon vor der ersten geförderten Beteiligung am Unternehmen beteiligt gewesen sein uns seine Anteile lediglich aufstocken.

Es sind jedoch mehrfache geförderte Beteiligungen im Mindestumfang von jeweils 10.000 Euro möglich, zum Beispiel beim Erreichen vorgegebener Meilenstein. Pro Unternehmen können insgesamt Anteile im Wert von bis zu eine Million Euro pro Jahr bezuchusst werden.

Kommentar

Private Investoren dürfen sich freuen: Letztlich erhalten Sie 25% Zuschlag vom Staat - auch auf Investitionen, die sie ohnehin durchführen würden. Doch bei Mitnahmeeffekten wird es nicht bleiben: Das Programm lädt zum Mißbrauch ein. Das Geld wird eher in etablierte, risikoarme Unternehmen fließen, als in echte Startups. Und warum Subventionen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und kleinen Unternehmen etwas schlechtes sind, bei privaten Investoren aber notwendig, darauf hätte ich gerne eine Antwort von Herrn Rösler. Die Stimmen der Business Angels hat die FDP jetzt auf jeden Fall sicher. Ob das für die 5-Prozent-Hürde ausreicht?

Förderbedingungen, Antragstellung und Ansprechpartner: bit.ly/14UZCE7
Zugrundeliegende Richtlinie (PDF): bit.ly/10TqRPb

Verfasst von Andreas Lutz am 24.05.2013 16:08
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3359

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