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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Streit um Künstersozialabgabe - Fast alle Selbstständigen betroffen


Die Künstlersozialkasse (KSK) droht laut SZ-Bericht (http://bit.ly/19PXjaB) in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Die Auswirkungen betreffen alle Selbständigen, die z.B. Grafik-Designer, Texter, Journalisten usw. beauftragen. Auf sie kommen höhere Abgaben und möglicherweise strengere Prüfungen zu. Natürlich verunsichert die Entwicklung auch die in der KSK versicherten Künstler und Publizisten. Zentraler Streitpunkt: Lohnt sich der bürokratische Aufwand für das Erheben der Künstlersozialabgabe bei kleinen Selbständigen?

177.000 Künstler und Publizisten sind in der KSK versichert, das von ihnen gegenüber der Versicherung angegebene Jahreseinkommen beläuft sich im Durchschnitt auf nur 14.500 Euro. Anders als andere Selbständige zahlen sie darauf den halben Beitragssatz für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 20 Prozent kommen vom Steuerzahler, 30 Prozent werden durch die Künstlersozialabgabe finanziert.

Rund 240 Millionen Euro an Abgaben müssen dafür zusammenkommen. Traditionell stammen sie von größeren Verwertern wie Verlagen, Theatern, Werbeagenturen usw. Doch da immer mehr Freelancer unter das Dach der KSK drängen und das Geld knapp ist, versucht man die Abgabe seit einigen Jahren auch bei kleinen Selbständigen durchzusetzen.

Jeder, der regelmäßig Künstler oder Publizisten beauftragt, ist verpflichtet, von sich aus die entsprechenden Umsätze zu melden und 4,1 Prozent Abgabe an die KSK zu leisten. Ob der Dienstleister in der KSK versichert ist, ist für die Abgabepflicht unerheblich. Lediglich wenn er sein Geschäft in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) betreibt, fällt keine Abgabe an.

Viele Selbständige wissen von dieser Verpflichtung gar nichts, ihr Steuerberater weist sie nicht darauf hin. Der bürokratische Aufwand für das Ermitteln und Melden der Abgabe - die ja oft nur wenige Euro ausmacht - ist erheblich. (Was bedeutet "regelmäßig" beauftragen? Welche Auftragnehmer sind Künstler und Publizisten? An wen muss ich melden? usw.)

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Kulturstaatsminister Naumann (beide CDU) wollten laut SZ unbedingt noch vor den Bundestagswahlen neue gesetzliche Vorschriften und schärfere Kontrollen durchsetzen. Ihre Befürchtung: Wenn die Abgabe nicht breiter erhoben wird, muss der Abgabesatz von aktuell 4,1 Prozent 2014 auf 5,2 Prozent und bis 2016 auf über sechs Prozent angehoben werden. Ein stark steigender Abgabesatz in Verbindung mit fehlender Abgabegerechtigkeit wiederum gefährdet die Akzeptanz unter den 150.000 Verwertern, die bisher bereits die Abgabe leisten.

Von der Leyen und Naumann sind jedoch in der eigenen Koalition und vor allem auch an der Deutschen Rentenversicherung gescheitert:  Die Behörde begann auf Bitte der KSK 2007 damit, Unternehmen alle vier Jahre auf die Einhaltung der Abgabepflicht zu überprüfen. Über 60 Millionen Euro kamen so innerhalb der ersten beiden Jahre zusätzlich in die Kassen der KSK.

Allerdings ist der bürokratische Aufwand dafür erheblich: 50 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt die Rentenversicherung dafür an Kosten - weitaus mehr als die Prüfungen einbringen - auch wenn man den enormen bürokratischen Zusatzaufwand bei den Betrieben außen vor lässt. Um die Höhe dieser Kosten gab es Streit.

Das Arbeitsministerium, das der Deutschen Rentenversicherung übergeordnet ist und der Rentenversicherung die Prüfungen gesetzlich vorschreiben wollte, hält die Bürokratiekosten für wesentlich niedriger und taxiert sie auf nur fünf Millionen Euro.

Die KSK verweigert der Deutschen Rentenversicherung die Erstattung der von ihr geschätzten Kosten und streitet sich darüber mit ihr vor dem Berliner Sozialgericht. Außerdem wird der KSK vorgeworfen, sie haben die für die Prüfungen erforderlichen Daten viel zu spät und nicht im nötigen Umfang geliefert.

Kein Wunder, dass die Rentenversicherung ihre Prüfungen zurückgefahren hat: 2011 kamen durch sie nur noch zusätzliche Einnahmen von rund einer halben Million Euro herein, was die Finanzierung der KSK gefährdet.

Zwei mächtige Lobbys treten in dieser Frage gegeneinander an: Wirtschaftsverbände wie BDA, DIHK und Bund der Steuerzahler protestieren gegen die zusätzliche Bürokratie, die durch die Durchsetzung der Abgabe bei kleinen Unternehmen erfolgen würde. Verbände der Kreativwirtschaft sorgen sich um die Zukunft der Künstlersozialkasse. Sie können dabei auf die Unterstützung der Presse vertrauen, denn viele Journalisten sind auf die Leistungen der KSK dringend angewiesen. Der Bund der Steuerzahler hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Abgabe als verfassungswidrig wertet - was dazu geführt hat, dass viele Verwerter weitere Zahlungen mit Hinweis darauf verweigern. Die KSK war genötigt, auf ihrer Seite zu erklären, dass die Zahlungspflicht weiter besteht.

Was denken Sie über das Thema? Sicher hängt das auch davon ab, ob Sie selbst versichert oder aber abgabepflichtig sind. Wir sind gespannt auf ihre Kommentare!

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 19.06.2013 10:03
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3366

Kommentare

Verfasst von Lebe am 27.06.2013 15:29


Verfasst von Barann am 21.06.2013 09:08


Verfasst von Barbara am 21.06.2013 08:40


Verfasst von mmuc am 20.06.2013 13:10


Verfasst von Arians am 20.06.2013 10:07


Verfasst von mmuc am 20.06.2013 08:33


Verfasst von Ha Emm am 19.06.2013 18:47


Verfasst von Heike Thümmler am 19.06.2013 18:02


Verfasst von Künstlergegner am 19.06.2013 17:34


Verfasst von Telbo am 19.06.2013 16:51


Verfasst von Gudrun Wolf am 19.06.2013 14:58


Verfasst von Max am 19.06.2013 13:54


Verfasst von GK am 19.06.2013 12:31

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