Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Tipp zur Antragstellung: Die drei wichtigsten Termine beim Gründungszuschuss


(gruendungszuschuss.de) Das richtige Timing beim Gründungszuschuss kann sehr viel Geld sparen bzw. zusätzliches Geld bringen - und so erheblich zum Erfolg der Gründung beitragen. Zugleich lauern hier allerhand Fallstricke. Ein Tag früher oder später kann darüber entscheiden, ob die Förderung - immerhin bis zu 24.000 Euro - fließt oder nicht. Kein Wunder, dass Gründer dazu viele Fragen haben - deshalb widmen wir diesem Thema in unserem Basis-Workshop rund eineinhalb Stunden. Die drei wichtigsten Termine bei der Beantragung von Gründungszuschuss sind die Abholung des Antrags, die Gründung und das Abgeben des Antrags.

Viel Verwirrung entsteht dadurch, dass das Abholen des Antrags auf Gründungszuschuss von der Agentur als "Tag der Antragstellung" bezeichnet wird - dabei assoziieren die meisten von uns mit diesem Begriff doch eher das Abgeben des Antrags, oder? Eigentlich meint es die Arbeitsagentur nur gut, in der Verwaltung gilt nämlich das Prinzip: "Keine Leistung ohne Antragstellung". Indem die Arbeitsagentur bereits das Abholen als "Antragstellung" wertet, kann die Gründung prinzipiell sofort danach erfolgen.

Das eigentliche Abgeben des Antrags kann erfahrungsgemäß auch noch Wochen und Monate nach der Gründung erfolgen. Was nicht heißt, dass eine solche Vorgehensweise empfehlenswert ist. Wenn Ihnen die Kunden nicht gerade die Tür einrennen, sollten Sie vorab Ihren Businessplan schreiben und von einer fachkundigen Stelle begutachten lassen. Dann ist Ihr Antrag zum Gründungszeitpunkt schon bewilligt, das Geld fließt und Sie könne Ihre ganze Aufmerksamkeit dem Aufbau Ihres Geschäftes widmen.

Der Gründungszeitpunkt - und damit ist das Datum gemeint, das Sie in der Gewerbe- oder steuerlichen Anmeldung eintragen - muss noch eine Reihe weiterer Kriterien erfüllen. Sie müssen nämlich zu diesem Zeitpunkt mindestens einen Tag Arbeitslosigkeit hinter sich gebracht haben, zugleich aber noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld besitzen. Ein nahtloser Übergang in die Selbständigkeit wird ebenso wenig gefördert wie eine Gründung kurz vor Auslaufen des Arbeitslosengeld I. Was viele Gründer nicht wissen: Sie können an jedem beliebigen Tag des Jahres gründen, nicht etwa nur zum Monatsanfang - da sind Sie ganz flexibel.

Welchen Einfluss Ruhe- und Sperrzeiten haben, wie Sie durch optimales Timing viel Geld sparen können und zahlreiche weitere Tipps erhalten Sie in unserem Basis-Workshop "Schneller und sicherer zur Selbständigkeit", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/basis_ws.

Sollten Sie schon kurz vor der Gründung stehen, so nutzen Sie unseren Empfehlungsdienst für fachkundige Stellen unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen. Die von uns empfohlenen Existenzgründungsberater prüfen nicht nur Ihren Businessplan, sondern beraten Sie auch zu dem für Sie optimalen Gründungsdatum.

Verfasst von Andreas Lutz am 19.01.2008 17:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2380

Kommentare

Verfasst von Nina am 31.08.2012 07:44

Antwort:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier aus Haftungsgründen keine Beratung zu Ihrer konkreten persönlichen Situation vornehmen können.

Wir haben dafür unseren kostenlosn und unkomplzierten Telefonberatungs-Service unter bit.ly/NNpM1L eingerichtet.


Verfasst von pascal am 07.08.2012 08:49

Antwort:

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, frühzeitig anzusprechen, dass eine Gründung für Sie eine relevante Alternative ist. Dies sollten Sie bereits in die Wiedereingliederungsvereinbarung aufnehmen lassen. Wenn allerdings der Eindruck entsteht, dass Sie so oder so gründen wollen und es sehr eilig haben, dann wird dies Ihre Verhandlungssituation schwächen. 

Im Rahmen unser Antragsberatung bit.ly/IgvM62 besprechen wir optimales Timing und Vorgehensweise im Einzelfall. Idealerweise machen Sie diese Beratung vor dem ersten Treffen mit dem Berater bei der Arbeitsagentur.


Verfasst von Svenja am 05.12.2008 11:11


Verfasst von Martin Schütz am 08.05.2008 13:46


Verfasst von Jürgen am 28.02.2008 15:07


Verfasst von chris am 27.02.2008 18:07


Verfasst von Sophie am 12.02.2008 08:22


Verfasst von Sven Lohberg am 27.01.2008 14:26

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