Blog: News & Tipps
Gründungszuschuss
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Ueberbrueckungsgeld: Die letzten Wochen nutzen
(ueberbrueckungsgeld.de) Noch bis Ende Juli können Gründer Überbrückungsgeld beantragen und so die Gründungsförderung ohne Anrechnung auf ihren Arbeitslosengeldanspruch beziehen. Im Fall eines Scheiterns können sie bis zu vier Jahre nach Beginn der Arbeitslosigkeit in den ungekürzten Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zurückkehren.
Besonders aufpassen sollten Gründer, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei Gründung weniger als drei Monate beträgt. Sie bleiben beim neuen Gründungszuschuss, der am 1.8. das Überbrückungsgeld ablösen wird, künftig außen vor. Allerdings wird es für solche Gründer voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende Oktober geben, in der sie noch mit Hilfe des alten Überbrückungsgelds gründen können.
Endgültig verabschiedet werde soll die Reform am Freitag dieser Woche im Bundesrat. Als Betroffener sollten Sie aber keine Zeit verlieren und schnellstmöglich Ihre Gründung vorbereiten.
Alle Infos zur Neuregelung finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml