Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Urteils-Wirrwarr: Gekürzter Gründungszuschuss nach Nebentätigkeit?


In unseren Basis-Workshops ist es eine häufige Frage: Darf ich mich bereits vor Beginn der (geförderten) hauptberuflichen Selbständigkeit in kleinerem Umfang nebenberuflich betätigen? Oder gibt es dann Probleme mit dem Gründungszuschuss? Ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn zu dieser Frage wurde gerade vom Landessozialgericht Baden-Württemberg wieder aufgehoben. Wir berichten über die sich widersprechenden Urteile und geben Tipps, wie Sie sich verhalten sollten.

Der Kläger hatte sich unmittelbar vor Aufnahme seiner eigentlichen selbständigen Tätigkeit zweieinhalb Monate lang nebenberuflich betätigt. Da er mit durchschnittlich 320 Euro mehr als den zulässigen Freibetrag von 165 Euro monatlich verdiente, wurde sein Arbeitslosengeld um 155 Euro gekürzt. Diese Kürzung wirkte sich auch auf den Gründungszuschuss aus. Dieser wurde auf 1.460,70 Euro (statt 1.615,70 Euro) festgelegt. Bitter: Die Kürzung bezog sich auf den gesamten Zeitraum der Grundförderung (neun Monate).

Da dies seit vielen Jahren die gängige Praxis der Arbeitsagenturen ist, warnen wir in unseren Seminaren davor, in den letzten vier Wochen Nebentätigkeiten mit einem Verdienst von mehr als 165 Euro anzunehmen. Bei selbständigen Nebentätigkeiten ist dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn ausschlaggebend. Der Verdienst kann also durch Nachweis entsprechender Ausgaben gemindert werden. Alternativ werden ohne Nachweis 30 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgabe anerkannt. Alles was Sie darüber hinaus verdienen, wird Ihnen vom Arbeitslosengeld I abgezogen und führt zudem zu einer dauerhaften Kürzung des Gründungszuschusses. Das bedeutet nicht, dass Sie während der Arbeitslosigkeit nicht auch mehr verdienen dürften. Die Arbeitsagentur freut sich sogar über die Einsparungen beim Arbeitsgeld: In den vier Wochen vor der eigentlichen Gründung ist jedoch Vorsicht angebracht.

Diese Regelung bestraft Gründer, die – wie von uns und vielen anderen empfohlen – ihre Selbständigkeit zunächst nebenberuflich erproben, aber von diesem Fallstrick nicht wissen. So erging es auch dem Kläger. Da er durch sein Engagement letztlich nur finanzielle Nachteile hatte, gab ihm das Sozialgericht Heilbronn in erster Instanz zunächst Recht, wie das Steuerberater-Portal STB Web berichtet: „Zwar sei normalerweise für die Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses das zuletzt zuerkannte Arbeitslosengeld maßgeblich. Hiervon müsse jedoch nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall eine Ausnahme gemacht werden. Ansonsten werde der Betroffene dadurch schlechter gestellt, dass er sich selbständig gemacht habe.“

Diese nachvollziehbare Entscheidung wurde jedoch am 16.7.09 durch ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wieder aufgehoben. Die höhere Instanz beruft sich dabei auf den Wortlaut  der Vorschriften und gibt diesen ein höheres Gewicht, als der negativen Anreiz-Wirkung der bestehenden Regelung.

Pikant: Offenbar hatte der Arbeitsvermittler gegenüber dem Gründer in mehreren Gesprächen gesagt, dass es trotz der Nebentätigkeit zu keiner Minderung des Gründungszuschusses käme. Auf eine solche (falsche) Auskunft dürfe sich der Kläger jedoch nur dann berufen, wenn der Arbeitsvermittler dies schriftlich zusichert.

Die Richter haben eine weitere Revision beim Bundessozialgericht nicht zugelassen, jedoch kann der Kläger hiergegen noch eine Beschwerde einlegen, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Fazit: Es bleibt erst mal alles beim Alten. Vorsicht mit Nebentätigkeiten und anderen Einkünften in den vier Wochen vor der Gründung! Und: Ungewöhnliche Zusagen von Arbeitsberatern, die den Aussagen auf gruendungszuschuss.de widersprechen, sollten Sie sich schriftlich geben lassen bzw. darum bitten, dass der Berater eine entsprechende Aktennotiz darüber anfertigt.

Sie wollen die ersten Schritte in die Selbständigkeit  gehen, ohne über einen der zahlreich vorhandenen Fallstricke zu stolpern? Im Standardwerk „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“  sowie in unserem bundesweit angebotenen Basis-Workshop erfahren Sie, wie Sie diese Starthilfen richtig nutzen.
Buch: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=50
Seminar: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=51

Verfasst von Andreas Lutz am 20.08.2009 12:57
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2695

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