Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Verlängerung des Gründungszuschuss: Wir helfen Ihnen gleich dreifach


Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung. Ein Teil davon war es bisher schon: Auf die Verlängerung der neunmonatigen Grundförderung bestand von Anfang an kein Rechtsanspruch. Wie eine gerade veröffentlichte Studie des IAB zeigt, prüfen die Agenturmitarbeiter genau, bevor sie die zusätzlichen 1.800 Euro, künftig 2.700 Euro vergeben. Vor allem aber vergessen viele im Gründungsstress, die Verlängerung überhaupt zu beantragen – das ist natürlich besonders ärgerlich. Mit unserer Verlängerungs-Stellungnahme sparen Sie Zeit, erhöhen Ihre Chancen auf eine Förderung und profitieren von weiteren Vorteilen.

Sechs oder sieben Monate nach der Gründung sollten Sie die Verlängerung des Zuschusses beantragen, es geht schließlich um sechs mal 300 Euro, nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung sogar um neun mal 300 Euro. Wenn Sie unseren Reminder-Service nutzen, erinnern wir Sie per E-Mail, damit Sie diesen wichtigen Termin nicht verpassen. Auf unserer Website finden Sie an dieser Stelle auch Tipps zu den Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Antrag abgeben sollten. Wenn Sie bereits mehr als sechs Monate selbständig sind und den Verlängerungsantrag noch nicht gestellt haben, sollten Sie über den unten stehenden Link direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir betreuen sehr viele Gründer bei der Verlängerung, auch solche, die ihre fachkundige Stellungnahme ursprünglich bei einer anderen Stelle haben machen lassen und erst dann auf uns aufmerksam geworden sind. Mit unserer umfangreichen Erfahrung speziell auch zum Thema erfolgreiche Verlängerung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wir unterstützen Sie gleich dreifach!

a) Wir besprechen mit Ihnen den bisherigen Verlauf der Selbständigkeit und helfen bei Bedarf beim Zusammenstellen der nötigen Unterlagen. Wir informieren Sie über Gründe, die einer Verlängerung entgegenstehen können, und fassen unsere Eindrücke in einer Verlängerungs-Stellungnahme zusammen. Eine erneute fachkundige Stellungnahme ist zwar nicht Pflicht, verbessert aber nach unserer Erfahrung Ihre Chancen auf eine erneute Förderung ganz wesentlich.

b) Benötigen Sie für das weitere Wachstum in der Phase nach dem Wegfall des Gründungszuschusses weitere finanzielle Unterstützung? Wenn uns Ihre Geschäftsidee und das, was Sie bisher erreicht haben, überzeugt, sind wir bereit, Ihnen einen Mikrokredit zu gewähren. Wir vergeben zunächst einen kleineren Betrag, zum Beispiel 1.000 Euro (Zinsbelastung bei sechs Monaten Tilgungszeitraum: 25 Euro). Bei zuverlässiger Rückzahlung können wir dann in weiteren Stufen höhere Kredite ausreichen.

c) Falls Sie einen Mikrokredit in Anspruch nehmen, werten wir das Beratungsgespräch bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden als Kreditgespräch – und das ist bei uns kostenlos. Sie sparen also bis zu 118,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wenn Sie unser Angebot interessiert, melden Sie sich gerne bei uns.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 23.11.2011 10:28
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3126

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