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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Verringert die Reform „Mitnahmeeffekte“? – Nein, und das ist gut so.


Die Bundesarbeitsministerin begründete die Kürzungen wie folgt: „Der Gründungszuschuss bleibt erhalten, aber nicht mehr jeder kann ihn künftig verlangen. Arbeitsmarktforscher (IAB) haben für dieses Instrument Mitnahmeeffekte von 60 bis 75 Prozent beziffert, so viele Arbeitslose wären auch ohne staatlichen Zuschuss in die Existenzgründung gegangen.“

Sie beruft sich dabei auf den „Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente“, den das zur Bundesagentur für Arbeit gehörige IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) vor kurzem veröffentlicht hat:

www.bmas.de/portal/50332/2011__01__13__arbeitsmarktpol__instr__iab__studie.html

Tatsächlich bejahten zwischen 60 und 70 Prozent der befragten Ich-AG-Gründer und 75 Prozent der Überbrückunsgeld-Gründer nachträglich, dass sie sich auch ohne Förderung selbständig gemacht hätten. Im darauffolgenden Satz heißt es in der Studie allerdings weiter: „Zum Teil wären die Gründungen allerdings später oder in geringerem Umfang erfolgt.“ Die Gründer hätten sich also möglicherweise nur im Nebenerwerb selbständig gemacht und hätten längere Zeit benötigt, um aus der Selbständigkeit heraus ihren Lebensunterhalt decken zu können.

Es ist paradox, dass die IAB-Studie als Begründung für Leistungskürzungen gewählt wird, denn sie liest sich weitgehend wie ein Plädoyer für die bisherige Gründungsförderung. Die Autoren sprechen sich sogar – wenn auch verblümt - für eine Wiedereinführung der Ich-AG aus, da mit ihr zusätzliche Zielgruppen erreicht und erfolgreich an die Selbständigkeit herangeführt wurden. Im Zwischenfazit schreiben sie wörtlich: „Nach den mikroökonomischen Wirkungsstudien sind die Beschäftigung begleitenden Maßnahmen als die erfolgreichsten Instrumente einzuschätzen“. Auch weisen sie darauf hin, dass je 100.000 Förderungen etwa 80.000 zusätzliche Jobs (in Vollzeitäquivalenten) geschaffen wurden.

Zum Thema „Mitnahmeeffekte“ stellt sich mir zudem die Frage, wer der Arbeitsagentur lieber sein sollte: Gründer, die sich auch ohne Förderung selbständig machen würden (dann allerdings langsamer und vorsichtiger (etwa parallel zur Arbeitslosigkeit im Nebenerwerb) oder Gründer die sich nur selbständig machen, wenn/weil sie dann eine Förderung erhalten. Die erstgenannte Gruppe hat sicherlich die besseren Erfolgsaussichten und trägt dazu bei, dass ein so hoher Anteil der geföderten Gründer langfristig selbständig bleibt.

Die erstgenannte Gruppe wird trotz der beabsichtigten Einschnitte auch weiterhin gründen und den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen, während die zweitgenannte Gruppe künftig noch häufiger die Deadline für eine geförderte Gründung versäumen wird. Insofern passen Begründung und Maßnahmen nicht zueinander. Es scheint der Arbeitsministerin vielmehr um die zweite Gruppe zu gehen, die ohne Förderung nicht gegründet hätte und die gerne mit dem Etikett der „Notgründung“ versehen wird.

Die Ministerin fährt in ihrer Begründung fort: „Außerdem ist nicht jeder Erwerbslose für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist eine Sachgasse geworden. Wir sehen, dass heute viele Solo-Selbständige da sind, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Deswegen muss die Gründung künftig frühzeitig überlegt und beantragt sein, entscheiden wir dann im Einzelfall.“

Verfasst von Andreas Lutz am 06.04.2011 12:24
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2976

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