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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Was ist der Königsweg, um einen Förderkredit zu beantragen? - Dr. Michael Trompf antwortet


Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von gruendungszuschuss.de-Lesern.

Hans-Jörg G. (43) aus Pforzheim fragt: "Was ist die beste Vorgehensweise, um Förderkredite zu beantragen? Gibt es da eine Art Königsweg?"

Michael Trompf (56), Gründungs- und Innovationsberater aus Stuttgart antwortet:

Förderkredite sind zum Einen deshalb so begehrt, weil die Kondionen besonders interessant sind (also Zinssatz, tilgungsfreie Zeiten, Rückzahlungsmodalitäten usw.) Zum Anderen enthalten viele Förderkredite eine Ausfallbürgschaft, die der Hausbank einen Teil des Risikos abnimmt und damit manche Vorhaben erst finanzierbar macht.

Der "ERP Gründerkredit – StartGeld" der bundeseigenen KfW ist ein solches Produkt, das neben den subventionierten Zinsen eine 80-prozentige Ausfallbürgschaft enthält und trotzdem nur 2,07 bis 2,63% Effektivzins kostet (Stand: 23.10.2014).

Der Königsweg zu einem erfolgreichen Kreditantrag ist bei geförderten und nicht geförderten Krediten ganz ähnlich:

  1. Erstellen Sie einen Businessplan als Grundlage für die Kreditprüfung. Die Bank möchte Ihr Unternehmen kennen lernen, die Ausgangslage verstehen und auch die geplante Entwicklung über die nächsten drei Jahre.
  2. Ermitteln Sie den Kapitalbedarf aus der Finanzplanung heraus. Dabei ist gerade bei neu gegründeten Unternehmen zu berücksichtigen, dass zu den einmaligen Ausgaben in der Gründungsphase noch die Finanzierung der Anlaufzeit hinzukommt, bis das Unternehmen tragfähig geworden ist.
  3. Unterteilen Sie den Kapitalbedarf in unterschiedliche Ausgabearten, wie zum Beispiel Investitionen, den Markteintritt, ein Warenlager, bauliche Veränderungen und vor allem auch für die Betriebsmittel einschließlich Personalkosten während einer Anlaufzeit.
  4. Betrachten Sie die Laufzeit: Wie lange wird Kredit in welcher Höhe benötigt? Welche Ausgabearten müssen Sie damit finanzieren? Sollen tilgungsfreie Anlaufzeiten berücksichtigt werden? Wie lange sollte die Tilgungsphase mindestens dauern, damit Ihre Monatsraten nicht zu hoch werden?

Wenn diese Eckpunkte geklärt sind, müssen Sie den Kreditbedarf für ein bestimmtes  Vorhaben mit den Förderrichtlinien der angebotenen Kreditbausteine abgleichen und den Kredit auf das Vorhaben abstimmen.

Kritische Punkte sind dabei:

  • Obergrenzen für die maximale Kreditsumme ("ERP-Gründerkredit - StartGeld" max. 100.000 Euro)
  • Obergrenzen für die Finanzierung bestimmter Ausgabearten
  • Obergrenzen für den Anteil der Betriebsmittel einschließlich Personalkosten. Beispielsweise sind beim KfW-Produkt "ERP-Gründerkredit - StartGeld" max. 30.000 Euro dafür vorgesehen.
  • Die richtige Laufzeit und tilgungsfreie Zeit
  • Das Zeitfenster, innerhalb dessen ein bestimmter Förderkredit beantragbar ist

Um die am besten passende Finanzierung für Ihr Vorhaben zu finden und maßgeschneidert zu beantragen, ist fachkundige Unterstützung  dringend anzuraten. Mit dem richtigen Berater als Sparringspartner haben Sie Zugriff auf kostengünstige öffentliche Förderkredite, die optimal zu Ihrem Vorhaben passen.

Dr. Trompf ist Partner von gruendungszuschuss.de für Baden-Württemberg.

Kontakt aufnehmen zu Michael Trompf und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk


Verfasst von Andreas Lutz am 24.10.2014 14:14
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3486

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