Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Was steckt wirklich hinter der Reform?


Natürlich geht es um ganz maßgeblich um Einsparungen: Dass die Bundesagentur für Arbeit kräftig sparen muss, hat die Regierung im Rahmen ihrer Sparbeschlüsse letztes Jahr festgelegt und zwar 1,5 Milliarden Euro in 2011, 2,5 Milliarden im Jahr 2012, und in den beiden Folgejahren je drei Milliarden Euro. In diesem Zusammenhang wurde von Anfang an über Einsparungen am Gründungszuschuss diskutiert. Die Beschlüsse wurden aber auf dieses Jahr verschoben, um sie mit der im Koalitionsvertrag beschlossenen Überprüfung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zu verbinden, die eines der zentralen Vorhaben des Arbeitsministeriums in dieser Legislaturperiode ist. Ihr Ziel ist es, den Instrumentenkasten der Arbeitsagentur neu zu ordnen und zu verschlanken. Die Entspannung am Arbeitsmarkt mit der geringeren Anzahl von Betroffenen bietet dazu zeitlich gesehen eine gute Gelegenheit.

Was der Arbeitsagentur beim Gründungszuschuss wirklich ein Dorn im Auge sein dürfte: Bisher kann man (bei einem typischen Alg1-Anspruch von 12 Monaten) neun Monate Alg1 beziehen und dann noch einmal neun Monate lang den Gründungszuschuss in Höhe des Alg1 + 300 Euro. De facto lässt sich der Arbeitslosengeld-Anspruch also von zwölf auf 18 Monate ausdehnen. Dies war auch beim Vorgängerinstrument „Überbrückungsgeld“ nicht anders. Dies Förderung dauerte zwar nur sechs Monate, dafür war eine geförderte Gründung bis zum Ende des Arbeitslosengeldanspruchs möglich. Trotz dieser Vorteile hielt sich ein Mißbrauch stets in vertretbaren Grenzen: Eine Gründung bedeutet erheblichen Vorbereitungsaufwand, der erstellte Businessplan wird durch eine fachkundige Stelle sowie die Arbeitsagentur geprüft. Sozialschmarotzer hat man so schon bisher recht zuverlässig abgeschreckt. Die Frage ist, ob man künftig nicht auch in starkem Maße ernsthaft Gründungswillige abschreckt.

Wenn es der Politik wirklich um das Abstellen eines Mißbrauchs geht, stellt sich mir die Frage, ob es gleich dreier Maßnahmen (längerer Restanspruch, kürzere Bezugsdauer, Ermessensleistung) bedarf, oder ob nicht schon eine diese Maßnahmen ausreichen würde, um das gesetzte Ziel zu erreichen? Geht es um eine Reform mit Augenmaß oder nicht doch darum einen maximalen Einsparungseffekt zu erzielen? – Noch ist es nicht zu spät, die Bausteine der Reform zu korrigieren.

Verfasst von Andreas Lutz am 06.04.2011 12:24
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2975

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