Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Welche Auswirkungen haben die Änderungen? – Mehr Zeitdruck für Gründer


Finanziell am schmerzhaftesten ist sicherlich die kürzere Basisförderung in Höhe des Alg1 + 300 Euro. Diese wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Zwar erhalten die geförderten Gründer anschließend drei Monate länger die Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro, aber unter dem Strich fehlen drei Monate Arbeitslosengeld.

Erhielt ein Hauptverdiener mit Kind bisher bis zu 24.815 Euro Gründungszuschuss, sind es künftig nur noch 18.042 (- 6.773) Euro. Ein Alleinstehender ohne Kind bekommt bisher in der Spitze 20.084 Euro, nach der Änderung sind es nur noch 14.889 (-5.195) Euro.

Die Kürzung hat auch eine psychologische Komponente: Bisher war der Lebensunterhalt neun Monate lang abgesichert, künftig muss man - ohne eigene Ersparnisse gerechnet -schon nach drei Monaten weitgehend auf eigenen Füßen stehen.

Da der Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründung künftig 180 statt 90 Tage betragen soll, hat ein typischer Existenzgründer mit 12 Monaten Alg 1-Anspruch nur noch sechs statt neun Monate Zeit, um sich für eine Gründung zu entscheiden und diese vorzubereiten. Wer selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat und deshalb mit einer Sperrzeit belegt wurde, kann sogar nur drei Monate Alg 1 beziehen, bevor die Deadline für eine geförderte Gründung abläuft.

Viele Arbeitslose erkennen erst nach mehrmonatiger Stellensuche, dass eine Existenzgründung die für sie beste Lösung ist. Dann aber ist die Zeit schon knapp und die Gründung muss unter Zeitdruck erfolgen.

Eine gute Vorbereitung der Gründung wird auch deshalb wichtiger, weil die Arbeitsagenturen genauer hinschauen und Businesspläne selektiver bewilligen wollen. So zumindest wird der Übergang von einem Rechtsanspruch zur Ermessensleistung begründet. Tatsächlich führt eine Ermessensleistung nach unserer Erfahrung vor allem dazu, dass wenn gegen Jahresende die Budgets für den Gründungszuschuss beim zuständigen Arbeitsamt aufgebraucht sein sollten, die Antragsteller auf das Folgejahr vertröstet werden. Angesichts der knappen Antragsfristen führt das zu noch mehr Zeitdruck für die Gründer.

Mancher Insider fürchtet zudem, dass einzelne Arbeitsberater ihr Ermessen auch willkürlich nutzen könnten, es zu intransparenten Entscheidungen oder zur nicht nachvollziehbaren Bevorzugung einzelner kommen wird, da die Entscheidungskriterien nicht in gleichem Maße offen gelegt werden müssen, wie dies bisher der Fall war.

Verfasst von Andreas Lutz am 06.04.2011 12:26
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2979

Kommentare

Verfasst von Stephan am 06.04.2011 13:19

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