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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Widerstand aus den eigenen Reihen: Muss von der Leyen GZ-Kürzungen nachverhandeln?


Wie konnte es dazu kommen, dass der Bundesrat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am vergangenen Freitag ablehnte? Ein Beitrag im Tagesspiegel liefert dazu interessante Hintergründe. Sie lassen leise Hoffnungen erwachen, dass die Kürzungen beim Gründungszuschuss womöglich doch noch abgewendet werden können.

Das Veto des Bundesrats kam für Arbeitsministerin von der Leyen offenbar überraschend. Für den Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat nötig. Die Opposition verfügt über 30 Stimmen, die Regierung über 25. Die restlichen Stimmen entfallen auf „neutrale Bundesländer“, die aus einer Koalition von Parteien geführt werden, die zum Teil der Bundesregierung angehören, zum Teil der Opposition. Auf deren Neutralität und die Geschlossenheit der eigenen Reihen hatte sich von der Leyen verlassen. Offenbar zu Unrecht. Zwar veröffentlicht der Bundesrat das Abstimmungsverhalten der Länder prinzipiell nicht, aber es muss einigen Widerstand gegeben haben.

Laut Tagesspiegel war es Reiner Haseloff, der erst im März 2011 gewählte und ansonsten recht unscheinbare Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, also Chef einer an sich „neutralen“ CDU/SPD-Landesregierung, der letztlich für das Veto verantwortlich war. Am Vorabend der Bundesratsentscheidung plädierte er in der Spitzenrunde der Union mit solchem Nachdruck für Änderungen am Gesetz, dass Kanzlerin Angela Merkel nachgab. (Von der Leyen war an diesem Abend nicht anwesend.)

Es wurde zunächst beschlossen, das Gesetz von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen und es hinsichtlich der von Haseloff genannten Punkte nachzubessern. Erst am nächsten Morgen, unmittelbar vor der Sitzung, wurde den Ländervertretern dann klar, dass in diesem Fall die dreiwöchige Einspruchsfrist (ab Verabschiedung durch den Bundestag)  verstrichen wäre. Der einzige Weg für die Länder, doch noch Nachbesserungen zu erreichen, war es also mit Stimmen der CDU noch am selben Tag Veto einzulegen – eine peinliche Niederlage für Ministerin von der Leyen.

Andererseits hatten die Bundesländer ihre Bedenken ja bereits im Juli deutlich gemacht. Schon damals hatten sie, unter anderem mit den Stimmen der bayerischen Landesregierung und offensichtlich auch Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns, die Kürzungen beim Gründungszuschuss rundweg abgelehnt. Haseloff und andere Ministerpräsidenten fürchten vor allem eine Verlagerung der Kosten für Arbeitslose vom Bund auf die Länder, wenn Arbeitslose statt zu gründen in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen. Ostdeutsche Kommunen sind besonders betroffen. Allein für Sachsen-Anhalt ist mit Mehrkosten von 50 Millionen Euro zu rechnen. Haseloff verlangte laut Tagesspiegel mehr Augenmaß von der Regierung, auch dürfe man die Kommunen nicht überfordern. Die Kürzungspläne seien zu radikal.

Laut Tagesspiegel muss Ursula von der Leyen nun „eine Verhandlungsrunde mit den Ländern einplanen“. Zwar könnte der Bundesrat das Gesetz nicht aufhalten, wenn der Bundestag es mit Kanzlermehrheit beschließt, offenbar ist aber auch die erforderliche absolute Mehrheit im Bundestag nicht mehr sicher.

Bei den Verhandlungen soll es um die folgenden drei Punkte gehen:

- Die Gründungszuschuss soll unverändert als Pflichtleistung erhalten bleiben und auch seine Dauer nicht verkürzt werden. Die Länder sehen in ihm ein wirksames Instrument, Arbeitslose und ganz besonders auch Gründerinnen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

- Die Förderung von Betrieben, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung bieten, soll erhalten bleiben.

- Die Förderdauer beim Eingliederungszuschusses für Arbeitnehmer ab 50 Jahren soll nicht gekürzt werden.

SPD und Grüne hatten sich noch mehr Änderungen erhofft, stimmten dann aber dem auf diese Punkte eingeschränkten Vermittlungsverfahren zu. Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen, erklärte: „Der Stopp der Instrumentenreform durch den Bundesrat ist ein knallhartes Signal an die Ministerin. Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung wird auch von ihren eigenen Leuten in den Ländern nicht unterstützt.“

Der Bericht nährt zaghafte Hoffnungen, dass es doch noch zu einer teilweisen Rücknahme der Kürzungspläne kommen könnte. Besonders wichtig wäre aus unserer Sicht eine Korrektur der völlig überzogenen und von allen Experten (selbst Befürwortern) als unrealistisch gesehenen Budgetkürzungen um 75 Prozent, die in Verbindung mit der Abschaffung des Rechtsanpruchs zu einem hohen Maß an Willkür und Ungleichbehandlung unter den Gründern führen würde sowie dazu, dass deutlich weniger Arbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Ob diese aufkeimenden Hoffnungen sich aber bewahrheiten, bleibt abzuwarten. Gründungsinteressierte sollten Ihre Gründung vorantreiben und eine fachkundige Stellungnahme einholen, so dass sie im Fall eines abschließenden Beschlusses durch den Bundestag noch vor Inkrafttreten der Neuregelung gründen können, auch wenn sie im Grunde etwas mehr Vorbereitungszeit benötigen/sich wünschen würden.

gruendungszuschuss.de bietet Gründern Unterstützung bei der Formulierung des Businessplans, aber auch bei der Antragstellung. Mit unserer Hilfe können Sie die Fertigstellung Ihrer Unterlagen beschleunigen.

Verfasst von Andreas Lutz am 20.10.2011 17:04
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3101

Kommentare

Verfasst von Markus Schall am 24.10.2011 16:51

Antwort:

Vielen Dank für den Hinweis! Unter

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3102

gehen wir auf die von Ihnen beschriebenen verwirrenden Äußerungen einiger Arbeitsagenturen genauer ein.

Offenbar sind auch andere Arbeitsagenturen neben Oldenburg betroffen - wer die gleiche Erfahrung gemacht hat: Bitte auf diese Seite wechseln und dort Kommentar mit der Stadt angeben und kurz die Erfahrungen schildern. Danke!


Verfasst von Manfred Radermacher am 21.10.2011 13:10

Antwort:

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