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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Wird der Weg zur Foerderung ab dem 1.7.06 deutlich buerokratischer? - Hinweise auf neues Verfahren verdichten sich


(ueberbrueckungsgeld.de) Um Ich-AG oder Überbrückungsgeld zu beantragen, genügte es bisher einen Businessplan zu schreiben und diesen durch eine fachkundige Stelle prüfen zu lassen. Diese Regelung gilt auch noch für alle Gründer, die bis zum 30.6. diesen Jahres starten.

Für die Zeit danach wollen Bundesagentur und Parteien offensichtlich das Verfahren erschweren und deutlich bürokratischer gestalten. Der Obmann der Union im Arbeitsausschuss, Stefan Müller (CSU), forderte gegenüber der Welt eine "obligatorische Gründungsberatung". Durch diese soll die Qualität der Gründung verbessert und Mitnahmeeffekte erschwert werden.

Nun ist schon jetzt eine Beratung insofern obligatorisch, als sie im Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme zwingend erfolgen sollte. Was also ist gemeint?

Die Bundesagentur plant schon seit längerem die Einführung von "Profiling"-Maßnahmen, einer Art Existenzgründer-Prüfung. Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben sich hierzu bereits verschiedentlich geäußert, wenn auch ohne konkret zu werden.

Das Eignungsprofiling soll offenbar auf zwei Tage angelegt sein. Außerdem ist die Rede von einer 6-wöchigen Schulungsveranstaltung im Anschluss (Quelle: VDG-Fachgespräch). Vermutlich müssen also die Gründer, die den Eignungstest nicht auf Anhieb bestehen, an einem solchen 6-wöchigen Training teilnehmen. Je nach Abschneiden wird dann wohl die "Lizenz zur Gründung" vergeben oder nicht.

Kommentar: Beim Unternehmertum geht es um Eigeninitiative und freie Entscheidung. Wenn der Staat bestimmt, wer gründen darf und wer nicht, so erscheint dies in einer freien Marktwirtschaft bedenklich. Zu fürchten ist, dass es nicht Unternehmer, sondern Angestellte und Beamte sein werden, die darüber entscheiden, ob jemand das "Zeug zum Unternehmer" hat.

Zudem haben die von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Schulungsmaßnahmen in der Vergangenheit keinen guten Ruf gehabt. Zudem kosten sie viel Geld, das zu Lasten der Gründungsförderung geht. Unseres Erachtens, sollte ein künftiger Unternehmer selbst entscheiden dürfen, in welchen Bereichen er sich gezielt fortbilden möchte und bei welchem Bildungsträger.

Die persönliche Eignung macht nach Expertenaussagen nur 15 bis 25 Prozent des Gründungserfolgs aus. Wichtiger ist die Erstellung eines tragfähigen Businessplans. Dieser stand bislang zu Recht im Mittelpunkt der Gründungsförderung. Es steht zu befürchten, dass für die Erstellung des Businessplans künftig weniger Zeit ist – zum Schaden der Gründer!

Bedenklich ist auch, dass Profiling und Schulung möglicherweise durch dieselbe Institution durchgeführt werden. Dies ist mit der Gefahr verbunden, dass der Gründer keine freie Wahl der Anprechpartner mehr besitzt, sondern sich einer quasi "hoheitlichen" Institution gegenübersieht, die der verlängerte Arm der Arbeitagentur ist und von deren Wohlwollen seine Möglichkeit zur Gründung abhängt.

Hoffentlich kommt es nicht ganz so schlimm, wie wir fürchten. Allerdings deuten viele Zeichen darauf hin, dass es zu der beschriebenen Entwicklung kommt. Vieles spricht dafür, noch vor dem 30.6. zu gründen…

Verfasst von Andreas Lutz am 20.04.2006 14:22
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2126

Kommentare

Verfasst von Curiosa am 04.05.2006 05:33


Verfasst von Schmidt am 29.04.2006 13:53

Antwort:

Ich verstehe nicht ganz - Sie haben einen Bescheid der Agentur über Überbrückungsgeld bekommen, sind aber noch hauptberuflich angestellt???? Gruß AL, ueberbrueckungsgeld.de

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