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Gründungszuschuss

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Wofür brauche ich eine Finanz- und Liquiditätsplanung? – Birgit Baum antwortet


Sabine K. (41) aus Berlin bietet einen Computerservice für Geschäftskunden und verkauft in diesem Rahmen auch Hardware und Software. Ihre Frage: "Bis auf den für die Gründung einmalig erstellten Businessplan habe ich keine Finanz- und Liquiditätsplanung. Sollte ich aber, sagt meine Bank. Wofür brauche ich sie und woraus besteht sie?"

Die Gründungs- und Unternehmensberaterin Birgit Baum antwortet:

Die Finanzplanung haben Sie bereits mit dem Zahlenteil des Businessplans im Rahmen Ihrer Gründung erstellt. Der Unterschied ist, dass sie jetzt die realen Zahlen kennen und viel genauer in die Zukunft planen können. Und natürlich geht es darum, die Planung regelmäßig zu aktualisieren, am besten monatlich oder quartalsmäßig, wenn Sie die Ist-Zahlen des Vormonats bzw. –quartals kennen und diese in die entsprechende Plantabelle übertragen können


Die Finanzplanung besteht u.a. aus folgenden Einzelplanungen:

  1. Umsatz- und Kostenplanung ("GuV")
  2. Liquiditätsplanung
  3. Rentabilitätsvorschau ("GuV-Übersicht")


zu 1) Der wichtigste und elementarste Teil ist die Liquiditätsplanung.

Hier planen Sie die Geldzu- und –abflüsse. Sie sagen also quasi Ihren Kontostand voraus. Und der sollte – zumindest in der Planung - immer positiv bleiben. Ein eventuell vorhandener Überziehungsrahmen sollte nur bei unvorhergesehenen Abflüssen genutzt werden. Ihr Ziel sollte es sein, dass Sie Dienstleister und Lieferanten - und erst recht Kreditgeber, Versicherungen und das Finanzamt – pünktlich bezahlen. Wenn Sie laut Planung längere Zeit im Minus bleiben, müssen Sie umplanen und versuchen, Kosten zu reduzieren, zu verschieben oder Einnahmen früher hereinzubekommen. Wenn sich das nicht erreichen lässt, müssen Sie Eigen- oder Fremdkapital zuführen.

Nicht jeder eingeplante Umsatz wird auch im selben Monat vom Kunden bezahlt. Vielleicht verzögert sich die Leistungserbringung oder Rechnungsstellung von Ihrer Seite oder der Kunde stellt einen Mangel fest. Deshalb sollten Sie auf der Einnahmeseite solche Verzögerungen einplanen.

Auch auf der Ausgabenseite fallen nicht alle Kosten gleichbleibend pro Monat an. Größere Kundenaufträge, für die Sie in Vorleistung gehen, Versicherungen, die ihre Beiträge jährlich abbuchen, das alles gilt es einzuplanen. Eine Durchsicht der Kontoauszüge der letzten 12 Monate sowie der aktuellen Aufträge und offenen Rechnungen bietet eine gute Grundlage.

Die Planung erfolgt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto. Die mit den Zahlungseingängen vereinnahmte Umsatzsteuer und die mit Ausgaben bezahlte Vorsteuer planen Sie in getrennten Zeilen ein, denn sie sind ja wie ein kurzfristiger Kredit des Finanzamts, der dann pünktlich zum Stichtag – monatlich oder quartalsmäßig zurückzuzahlen ist.

Der Planungszeitraum sollte mindestens 12 Monate betragen. Wenn Fremdkapital oder Finanzierungen mit im Spiel sind auch länger.


zu 2) Die Umsatz- und Kostenplanung (auch „Gewinn- und Verlustrechnung“, kurz: GuV)

... ist in der Regel langfristiger angelegt: Drei bis fünf Jahre wird hier in die Zukunft geplant. Das erste bzw. laufende Jahr monatsweise, die Folgejahre dann z.B. quartalsweise.

Oft beginnt man mit der GuV, denn sie bietet eine gute Grundlage für den Aufbau des gesamten Controllingsystems.. Wenn Sie für die Planung eine Tabellenkalkulation wie Excel nutzen (wozu ich Ihnen rate), besteht die Finanzplanung oft aus mehreren Einzeltabellen mit Detailplanungen. Häufig werden z.B. die Umsätze in einer eigenen Tabelle geplant. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie eine getrennte Personalplanung machen und die Gehälter und Sozialabgaben dann konsolidiert in der Finanzplanung zusammenführen. Ähnliches gilt für das Anlagenverzeichnis oder den Tilgungsplan, wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben oder dies tun möchten.

Die Einzelplanungen fließen letztlich in dieser Tabelle zusammen, die die Betriebseinnahmen und –ausgaben gegenüberstellt. Hier sehen Sie  Ihre Umsätze, für diese „einzukaufende“ Fremdleistungen und Waren, regelmäßig anfallende Kosten wie Miete, Gehälter, Zinsen, Abschreibungen usw. sowie sonstige Kosten.

Während Sie bei der Liquiditätsplanung oft schon die konkreten Aufträge, die damit verbundenen Einnahmen und den vermutlichen Zahlungszeitraum kennen, planen Sie hier pauschaler über einen längeren Zeitraum. Die Umsatzplanung gibt vor, bis wann Sie wie viel verkaufen müssen und sollte natürlich realistisch sein. Wenn sich abzeichnet, dass die Ziele nicht zu erreichen sind, sollten Sie zeitnah die Planung anpassen und parallel Maßnahmen ergreifen, um gegensteuern zu können.


zu 3) Die Rentabilitätsvorschau (auch „GuV-Übersicht“)

... stellt die geplanten Umsätze und Kosten übersichtlich auf Jahresbasis dar. Von den Nettoumsätzen werden die direkt zurechenbaren Kosten abgezogen und so der Rohertrag ermittelt. Dieser steht zur Verfügung, um die regelmäßigen Ausgaben und sonstigen betrieblichen Kosten zu decken. Daraus resultiert dann das Betriebsergebnis.

Aus dieser Vorschau können Sie also erkennen, wie hoch ihr voraussichtlicher Gewinn im laufenden und den nächsten Jahren sein wird, wenn alles nach Plan läuft. Durch eine ehrgeizigere Umsatz- oder eine sparsamere Ausgabenplanung können Sie den geplanten Gewinn beeinflussen.

Natürlich kommt in der Realität dann alles ein wenig anders, aber oft lassen sich negative Effekte an einer Stelle durch positive an einer anderen ausgleichen. Wichtig ist, dass Sie damit ihre Zahlen im Griff haben und auf unvorhergesehene Entwicklungen gezielt reagieren können. Deshalb lohnt sich m.E. eine Finanz- und Liquiditätsplanung für Sie!

Kontakt aufnehmen zu Birgit Baum sowie den anderen Expert(inn)en des gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk

Verfasst von Andreas Lutz am 26.09.2017 09:16
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3615

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