Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im Februar 82 Prozent unter Vorjahresmonat


(gruendungszuschuss.de) Die Bundesagentur für Arbeit meldete heute für den Februar 2012 1.579 Gründungen mit Gründungszuschuss und 485 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 2.064 Männer und Frauen mit Hilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht. Zugleich wurde die bereits sehr niedrige Zahl der Gründungszuschuss-Gründungen im Januar von 5.391 um 655 auf 4.736 nach unten korrigiert. (Die Januar-Zahlen enthielten noch Gründungen aus dem Dezember, die nachträglich eingereicht bzw. bearbeitet wurden.)

Zum Vergleich: Im Januar 2011 wurden 13.243 Gründer gefördert, im Februar 2011 8.945. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sprechen wir also über einen Rückgang von 64 Prozent im Januar und sogar von 82 Prozent im Februar.

Der Rückgang bedeutet keineswegs, dass jetzt 82 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass viel weniger Anträge GESTELLT werden. Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Damit schießen sie momentan völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Das Problem: Wer sich abschrecken lässt und gründet, ohne vorher zumindest einen Antrag abgeholt zu haben, verliert damit definitiv den Anspruch auf den Zuschuss.

Die Zahlen und viele Kommentare von Lesern auf unserer Website zeigen, dass die Arbeitagenturen mit ihrer Abschreckungspolitik völlig überziehen und das Kind mit dem Bade ausschütten. Diese Taktik wird sicherlich keinen Bestand haben.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 29.02.2012 14:37
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3180

Kommentare

Verfasst von N. Mewes am 06.09.2012 19:52


Verfasst von Fred Koch am 24.03.2012 09:33

Antwort:

Was Sie schreiben, bestätigt ja genau das, was wir im Artikel schreiben. Die Agenturen spielen unfair. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Hinterlassen Sie bitte auf der Seite http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html Ihre Kontaktdaten und wählen Sie einen Berater in Ihrer Nähe für eine Antragsberatung.

Sie haben ein Recht darauf, den Antrag auf Gründungszuschuss ausgehändigt zu bekommen. Gehen Sie noch einmal auf die Agentur und bestehen Sie darauf, dass man Ihnen den Antrag mitgibt.

Gehen Sie ggf. mit einem Zeugen hin, der die Weigerung später bestätigen kann, denn das, was hier passiert, verstößt gegen geltendes Recht.

Es ist essentiell, dass Sie vor Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt haben, ansonsten verfällt die Förderung. Sie können sich neben dem Arbeitslosengeldbezug in geringem Umfang nebenberuflich selbständig machen oder die Selbständigkeit für begrenzte Zeit unterbrechen. Aber das könnte man Ihnen ja womöglich böswillig als Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit auslegen.

Bei der Antragsberatung werden wir Ihnen den Rücken stärken und Ihnen helfen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

 


Verfasst von T. K. am 14.03.2012 19:27

Antwort:

Gute Frage!

Ich denke, dass sich die Situation bis dahin sicherlich deutlich entspannt haben wird und sich die Arbeitagenturen berechenbarer verhalten werden.

Im Newsletter haben wir über Prof. Kritikos berichtet, der in einer Studie eine deutliche Zunahme nebenberuflicher Gründunge prophezeit hat. Das Kalkül dahinter: Gründer, deren GZ-Antrag abgelehnt wird, machen sich nebenberuflich selbständig und beziehen so lang als möglich weiter Arbeitslosengeld I, also in der Regel 12 Monate. Deshalb spare der Staat durch die Reform auch nichts ein.

Das Problem für die Gründer und das Gründergeschehen: Man ist gezwungen klein zu bleiben und wagt dann nie recht den Sprung. Solche Gründungen entwickeln sich dann viel seltener zu nachhaltigen, tragfähigen Gründungen. Der Staat gibt genau so viel Geld wie vorher aus, erreicht aber deutlich weniger.

Es ist aber noch zu früh, um etwas über die Entwicklung der Anzahl nebenberuflicher Gründungen sagen zu können, da entsprechende Statistiken und Befragungen gerade bei nebenberuflichen Gründern mehrere Monate Timelag haben.


Hallo,
Anfang Feb.2012 habe ich gegruendet und werde ich den Gruendungszuschuss beantragen. Ich bin Softwareentwickler also die Mitarbeiter der Arbeitsagentur haben mir gesagt dass ich habe wirklich keine chance weil so viele jobs fuer Softwareentwickler gibt es. Und ich habe selbst gekuendigt..... Gibt es wirklich keine chance fuer mich?
Danke
MG

Verfasst von M.G. am 14.03.2012 16:54

Antwort:

Zugegebenermaßen sind die Vermittlungschancen für Softwareentwickler generell gerade sehr gut. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie keinen Gründungszuschuss erhalten. Es kommt auf Ihre Vermittlungschancen im konkreten Fall an, mit Ihrem speziellen Know-how, an Ihrem Wohnort, mit Ihrer speziellen persönlichen Situation. 

Bei der Befragung von rund 60 Gründern, die den Gründungszuschuss bereits nach neuem Recht erhalten haben, hat sich gezeigt, dass darunter auch auf den ersten Blick gut vermittelbare Gründer dabei waren.

Werfen Sie die Flinte also nicht gleich ins Korn, sondern stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Gründungszuschuss. Gerne können wir Ihnen im Rahmen einer Antragsberatung im konkreten Fall sagen, wie wir die Chancen auf den GZ einschätzen. Wir bewerten dazu verschiedene, für die Bewilligung wichtige Aspekte auf einer Skala von 1 bis 10 und geben Tipps, was Sie tun können, um Ihre Chancen deutlich zu verbessern.

Weitere Infos finden Sie unter http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103

 


Verfasst von Hans am 07.03.2012 19:15

Antwort:

Das Gründungsdatum ist entscheidend dafür, welches Gesetz gilt. Sie haben am 1.1.2012 gegründet, also wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage, deshalb gilt für Sie das neue Recht.

Die Chancen dies rechtlich anzuzweifeln würde ich persönlich mit 0% bewerten.

Wen hatten Sie denn als fachkundige Stelle, diese hätte Ihnen doch empfehlen müssen, vor dem 1.1.2012 zu gründen (sofern dies möglich war in Hinblick auf den Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit)? Wir klären solche Punkte immer gleich im ersten Gespräch mit unseren Kunden.


Verfasst von Hauke am 06.03.2012 09:03

Antwort:

So geht es zurzeit vielen. Wenn der Antrag abgelehnt ist, können wir Ihnen zwar beim Widerspruch helfen und den Schaden zu begrenzen versuchen. Aber so ein Widerspruchsverfahren zieht sich eine ganze Weile hin. Das Kind ist also zumindet teilweise schon in den Brunnen gefallen.

Mein Appell: Kommen Sie frühzeitig in unsere Antragsberatung, möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur. Es handelt sich um eine Investition von typischerweise einer Stunde (79 Euro) und Sie verbessern Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss dadurch ganz erheblich, weil Sie von Anfang an die Weichen richtig stellen und mit den richtigen Argumenten punkten.


Verfasst von J. Eppler am 03.03.2012 20:53

Antwort:

Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sind teilweise leider schlecht informiert, da gebe ich Ihnen recht. Vielleicht zum Hintergrund:

Nach meiner Erfahrung informiert die Zentrale die Berater bei den Agenturen oft erst dann, wenn ein Gesetz wirklich in Kraft getreten ist, um sie nicht zu verwirren. Wenn dann bei einem Gesetz  wie beim Gründungszuschuss unklar ist, wann es eigentlich genau in Kraft tritt, passiert das, was hier beschrieben wurde.

Um so wichtiger ist es, dass sich Gründer und Antragsteller unabhängig informieren - damit sind Sie hier richtig! Ein Informationsvorsprung vor Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur kann in manchen Situtationen auch von Nutzen sein...


Verfasst von Hubert Jäger am 03.03.2012 15:44

Antwort:

Ich sehe es auch so. Ich glaube, Frau von der Leyen hat keine Vorstellung davon, welchen Schaden sie mit ihrer Politik anrichtet, beim Einzelnen auf psychologischer Ebene und in den Folgen gesamtgesellschaftlich.

Die meisten Gründungswilligen benötigen Ermutigung und nicht zusätzliche Hürden. Gerade in Deutschland ist das Sicherheitsbedürfnis und die Angst sehr hoch...

Diejenigen, die sich nicht verunsichern lassen, haben zwar gute Chancen auf die Förderung, aber viele Gründer schwanken ja in ihrer Entscheidung, sind nicht ganz sicher... In unserer Beratung spielt das "Handholding" eine viel größere Rolle als früher, wir machen Mut und versuchen, dem Gründer eine realistische, gut informierte Einschätzung seiner Chancen zu geben.


Verfasst von Iris Bertram am 01.03.2012 08:23

Antwort:

Sie haben völlig Recht, deshalb empfehlen wir, dass Gründer möglichst frühzeitig zu uns kommen, denn je früher wir zusammenarbeiten, um so größer ist die Chance, dass Sie auf Anhieb den Gründungszuschuss erhalten, weil wir von Anfang an die Weichen richtig stellen.

Wenn der Zuschuss abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Wir empfehlen Ihnen dann den wahrscheinlich erfahrensten Rechtsanwalt in diesem Bereich und die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch sind durchaus erheblich, aber Sie stehen zunächst mal ohne den Zuschuss da. (Bei von uns betreuten Gründern mit Kosten-Airbag übernehmen wir die Kosten für den Rechtsanwalt.)

Alternativ können Sie die Gründung zurücknehmen und daraufhin weiter Arbeitslosengeld I beziehen. Damit haben Sie gegenüber der Arbeitsagentur durchaus einige Verhandlungsmacht. Im Rahmen unserer Antragsberatung geben wir Ihnen auch viele Tipps in Hinblick auf Ihr Timing, so dass dies bei Bedarf eine realistische Option ist.

Sie sehen von diesen Hinweisen her, dass Sie hier keineswegs machtlos sind und dass Sie mit den richtigen Argumenten und einem guten Timing Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss erheblich steigern können.

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