Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Zweite Chance für Unternehmer nach einer Pleite


(gruendungszuschuss.de) Selbständige, die in eine wirtschaftlich nicht mehr beherrschbare Krise schlittern, werden in Deutschland häufig als Versager stigmatisiert und die Insolvenz als ihr persönliches Scheitern betrachtet. Dabei sind Insolvenzen in einem gewissen Rahmen normaler Teil der Marktwirtschaft und diese Selbständigen verdienen eine zweite Chance. Das IfM Bonn schätzt, dass zwischen 11 und 18 Prozent aller Gründer Restarter sind. Wer aus dem Fehlschlag lernt, hat sogar bessere Erfolgschancen als Erstgründer (im Schnitt 30% höheres Einkommen). Hürden und finanzielle Restriktionen durch die Insolvenz gleichen die Restarter dabei durch ein Mehr an unternehmerischer Erfahrung aus.

Beim (Über-)Leben nach der Pleite und dem Neuanfang hilft der „Leitfaden für Restarter“, den die G.I.B. NRW als kostenloses PDF veröffentlicht hat (siehe unten). Nachdem in diesem Jahr mehrere für Restarter relevante gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind, wurde eine Aktualisierung des Leitfadens notwendig. Der Leitfaden beantwortet in kurzen Texten auf jeweils ein bis zwei Seiten die wichtigsten Fragen zum Insolvenzverfahren und alternative Weg zur Entschuldung. Er erklärt, ob und wie man während des Insolvenzverfahrens weiterhin selbständig tätig sein kann und wie man den Neustart am besten vorbereitet.

Die Hilfe ist sicherlich willkommen, denn als Restarter steht man vor einer ganze Reihe existenzieller Herausforderungen:

  • Damit die Insolvenz nicht die Zukunft belastet, sollte der Ausstieg aus dem ersten Unternehmen möglichst geordnet vor sich gehen.
  • Oft quälen sich gescheiterte Unternehmer mit Selbstvorwürfen. Es ist wichtig, Strategien zu entwickeln, um darüber hinwegzukommen.
  • Die Absicherung der Lebenshaltungskosten ist eine wichtige Priorität. Vielleicht besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (verjährt erst vier Jahre nach Entstehung). Alternativ kann ggf. Arbeitslosengeld II beantragt werden. Auf dieser Basis kann Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld beantragt werden, wobei gruendungszuschuss.de gerne weiterhilft.
  • Die Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung bietet bis 1. Januar 2009 die Chance, wieder Versicherungsschutz zu erlangen, wenn dieser während der Krise verloren gegangen ist, weil kein Geld für Beitragszahlungen mehr da war.
  • Die Erstellung eines Businessplans spielt eine wichtige Rolle dabei, wieder Kreditwürdigkeit zu erlangen bzw. trotz fehlender Kreditwürdigkeit an Geld für den Neustart zu kommen.
  • Der Leitfaden enthält auch einen umfangreichen Serviceteil mit Checklisten, Linkempfehlungen und Hinweisen, wo Restarter kostenfeie weiterführende Informationen erhalten können.


downloads.gib-nrw.de/Leitfaden_Restart.pdf

Verfasst von Andreas Lutz am 17.08.2007 10:23
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2356

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