Wenn etwas schiefgeht

Der Antrag wird abgelehnt oder die Selbständigkeit scheitert

Wenn Ihr Antrag auf Förderung abgelehnt wird, so können Sie dagegen Widerspruch einlegen und notfalls sogar vor das Sozialgericht ziehen. Einen Anwalt brauchen Sie dazu nicht unbedingt. Auch die Kosten sind überschaubar. 

Mit der richtigen fachkundigen Stelle sollte es aber gar nicht erst so weit kommen.

Erfahrene fachkundige Stellen als Versicherung

Mit dem Rat von gruendungszuschuss.de und einer erfahrenen fachkundigen Stelle  ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vorhaben abgelehnt wird, sehr gering. Erfahrene Berater werden Sie vorher über die Schwachpunkte Ihrer Planung informieren und Ihnen Lösungswege aufzeigen, sie zu beheben. Sie achten beim Prüfen des Businessplans nicht nur auf ökonomische Tragfähigkeit, sondern auch auf bestimmte formale Aspekte,  die Arbeitsagenturen als Ablehnungsgründe heranziehen. Oft sind solche Dinge nur bei genauer Prüfung Ihres Einzelfalls zu erkennen.

 

Und wenn die Selbständigkeit scheitert?

Sie können die Selbständigkeit jederzeit beenden oder nur noch nebenberuflich (weniger als 15 Stunden pro Woche) fortsetzen, zum Beispiel weil Sie eine attraktive Festanstellung finden. Dies führt zu einem Abbruch der Förderung. Zurückzahlen müssen Sie die Förderung aber nicht (außer Sie haben zuvor falsche Angaben gemacht). Behalten Sie bei Ihren Überlegungen aber im Hinterkopf, dass Sie innerhalb der folgenden 24 Monate nicht erneut Gründungsförderung beantragen können.

Liegt der Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als vier Jahre zurück und verfügen Sie noch über einen Rechtsanpruch auf Arbeitslosengeld I, können Sie in den Arbeitslosengeld-Bezug zurückkehren. Allerdings reduziert sich der bei Gründung noch bestehende Restanspruch um den Zeitraum in Sie die Grundförderung erhalten haben.

Aus diesem Grund werden Sie nach der Gründung oftmals nur noch wenige Monate oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr haben. Deshalb kann es sich lohnen, Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu werden und so einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufzubauen.

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