FAQ: Die häufigsten Fragen

Wenn die Förderung abgelehnt wird

1. Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Seit Anfang 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Da es sich beim Gründungszuschuss um eine Versicherungsleistung handelt, sind dem Ermessen der Agenturen jedoch enge Grenzen gesetzt.

Die Vergabe erfolgt aktuell sehr uneinheitlich. Wer mit guten Argumenten und unterstützt von einem erfahrenen Berater den Zuschuss beantragt, hat noch immer vergleichsweise gute Chancen, den Zuschuss zu erhalten. Man muss sich jedoch darauf einstellen, dass ggf. gewisse Widerstände bei der Agentur überwinden muss. Häufig erhalten die Gründer von den Agenturen falsche Angaben mit der Zielsetzung, dass sie keinen Antrag stellen.

Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit uns. Sollte Sie Ihren Antrag ohne unsere Hilfe gestellt haben und der Antrag oder sogar der Widerspruch abgelehnt worden sein, so sollten Sie spätestens dann zu uns kommen. Auch dann bestehen oft noch gute Chancen, den Gründungszuschuss doch noch zu erhalten.

2. Was tun, wenn die fachkundige Stelle eine positive Stellungnahme verweigert?
3. Welche Gründe können zur Ablehnung durch die Agentur für Arbeit führen?
4. Wie kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?

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