Wenn etwas schiefgeht
Der Antrag wird abgelehnt oder die Selbstständigkeit scheitert
Wenn Ihr Antrag auf Förderung abgelehnt wird, so können Sie dagegen Widerspruch einlegen und falls nötig sogar vor das Sozialgericht ziehen. Wir empfehlen dabei anwaltliche Begleitung: Die Kosten sind überschaubar und Ihre Chancen erhöhen sich deutlich.
Mit der richtigen fachkundigen Stelle erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Antrag auf Anhieb durchgeht.
Erfahrene fachkundige Stellen als Versicherung |
Mit dem Rat von gruendungszuschuss.de und einer erfahrenen fachkundigen Stelle ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vorhaben abgelehnt wird, vergleichsweise gering. Erfahrene Berater werden Sie vorher über die Schwachpunkte Ihrer Planung informieren und Ihnen Lösungswege aufzeigen, sie zu beheben. Sie achten beim Prüfen des Businessplans nicht nur auf ökonomische Tragfähigkeit, sondern auch auf bestimmte formale Aspekte, die Arbeitsagenturen als Ablehnungsgründe heranziehen. Oft sind solche Dinge nur bei genauer Prüfung Ihres Einzelfalls zu erkennen. |
Und wenn die Selbstständigkeit scheitert?
Sie können die Selbstständigkeit jederzeit beenden oder nur noch nebenberuflich (weniger als 15 Stunden pro Woche) fortsetzen, zum Beispiel weil Sie eine attraktive Festanstellung finden. Dies führt zu einem Abbruch der Förderung. Zurückzahlen müssen Sie die Förderung aber nicht (außer Sie haben zuvor falsche Angaben gemacht). Behalten Sie bei Ihren Überlegungen aber im Hinterkopf, dass Sie innerhalb der folgenden 24 Monate nicht erneut Gründungsförderung beantragen können.
Liegt der Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als vier Jahre zurück und verfügen Sie noch über einen Rechtsanpruch auf Arbeitslosengeld I, können Sie in den Arbeitslosengeld-Bezug zurückkehren. Allerdings reduziert sich der bei Gründung noch bestehende Restanspruch um den Zeitraum in Sie die Grundförderung erhalten haben.
Aus diesem Grund werden Sie nach der Gründung oftmals nur noch wenige Monate oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr haben. Deshalb kann es sich lohnen, Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu werden und so einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufzubauen.