FAQ: Die häufigsten Fragen

Selbständigkeit beenden

1. Ich bekomme einen guten Job angeboten. Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich ihn annehme?

Wenn Sie eine Vollzeitstelle annehmen, müssen Sie sofort die Arbeitsagentur benachrichtigen. Sie erhalten den Gründungszuschuss bis zum Beginn der Anstellung, sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch selbständig tätig sind. Die bereits erhaltene Förderung wird nicht zurückgefordert.

2. Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich aufgebe oder gar insolvent bin?
3. Kann ich die Selbstständigkeit neben der Arbeitslosigkeit oder einer Festanstellung fortsetzen oder muss ich sie ganz aufgeben?
4. Was ist, wenn ich keinen ausreichenden Umsatz erziele oder die erhaltenen Aufträge mich weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigen?
5. Mit der selbstständigen Tätigkeit erwirtschafte ich trotz großer Anstrengungen kein ausreichendes Einkommen. Kann ich zusätzliche oder andere geschäftliche Schwerpunkte setzen?
6. Ist die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit möglich, wenn die Selbstständigkeit endet? Für wie lange?
7. Ich habe die geförderte Selbständigkeit inzwischen beendet. Kann ich ein zweites Mal Gründungsförderung beantragen?

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