FAQ: Die häufigsten Fragen

Gründung im Team

1. Ist auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens wie einer GbR förderfähig?

Unabhängig davon, ob Sie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen, können Sie sich gemeinsam mit anderen im Rahmen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer anderen Rechtsform selbständig machen. Entscheidend dabei ist, dass Sie tatsächlich die Unternehmereigenschaft besitzen. Bei zwei gleichberechtigten Partnern mit jeweils 50 Prozent Anteil sehen dies die Arbeitsagenturen auf jeden Fall als gegeben an. Bei weniger als 50 Prozent Anteil, also zum Beispiel drei oder mehr gleichberechtigten Gründern ist eine entsprechende Argumentation nötig, die Ihren bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nachweist. Lesen Sie hierzu auch die speziellen Hinweise zu GmbH-Gründungen im folgenden Abschnitt.

Zur Bildung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen. Darin werden unter anderem die Wege der Entscheidungsfindung in der Gesellschaft sowie die Gewinn- und Verlustverteilung geregelt. Hinsichtlich der Förderbarkeit sollten Sie beachten, dass alle wichtigen Beschlüsse nur mit Ihrer Zustimmung getroffen werden können und dass Sie in der Gewinn- und Verlustverteilung mindestens als gleichberechtigter Partner behandelt werden. Freilich sollten Sie Ihren Gesellschaftsvertrag nicht allein unter Fördergesichtspunkten gestalten. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, zunächst im Rahmen einer Kooperation von Einzelunternehmern zusammenzuarbeiten.

2. Ich mache mich mit einem oder mehreren Partnern selbstständig. Hat jeder von uns Anspruch auf Förderung?
3. Mein Geschäftspartner ist bereits selbstständig. Habe ich trotzdem Anspruch auf Förderung?

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