FAQ: Die häufigsten Fragen

Schwangerschaft und Geburt (FAQ)

1. Dürfen Schwangere und junge Mütter selbstständig tätig sein?

Ja. Als Selbstständige brauchen Sie sich theoretisch noch nicht einmal um die Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes zu kümmern: Der übliche Mutterschutz während der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt offiziell nämlich nur für Arbeitnehmerinnen.

2. Können arbeitslose Schwangere und junge Mütter den Gründungszuschuss beantragen?
3. Darf ich meine mit Gründungszuschuss geförderte Selbständigkeit wegen Schwangerschaft und Geburt unterbrechen?
4. Muss ich die Arbeitsagentur über eine Schwangerschaft informieren?
5. Bekommen Selbständige Kindergeld?
6. Haben Selbständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
7. Haben Selbständige Anspruch auf Elterngeld?
8. Wie hoch ist das Elterngeld?
9. Wie berechnet sich bei Selbständigen das Einkommen?
10. Darf ich während des Bezugs von Elterngeld selbständig tätig sein?
11. Lassen sich Gründungszuschuss und Elterngeld miteinander kombinieren?

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