FAQ: Die häufigsten Fragen

Was gilt für spezielle Branchen?

1. Wird eine Gründung im Ausland ebenfalls gefördert?

Ja, soweit Ihr Wonhsitz in Deutschland verbleibt und Sie die gegebenenfalls anfallenden Gewinne in Deutschland versteuern. Lieferungen an ausländische Kunden und Auslandseinsätze für eine gewisse Dauer sind ohnehin erlaubt. Vgl. dazu das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom August 2008: www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2581

2. Sind bestimmte Berufsgruppen von der Förderung ausgeschlossen?
3. Kann ich mich als Handwerker selbstständig machen, wenn ich keinen Meistertitel habe?
4. Kann ich als Handels-, Versicherungs- oder Bausparvertreter auch dann gefördert werden, wenn ich nur für ein Unternehmen tätig werde?
5. Woran erkenne ich einen Strukturvertrieb?
6. Unter welchen Umständen ist besondere Vorsicht angebracht?

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