FAQ: Die häufigsten Fragen
Was gilt für spezielle Branchen?
- 1. Wird eine Gründung im Ausland ebenfalls gefördert?
Ja, soweit Ihr Wonhsitz in Deutschland verbleibt und Sie die gegebenenfalls anfallenden Gewinne in Deutschland versteuern. Lieferungen an ausländische Kunden und Auslandseinsätze für eine gewisse Dauer sind ohnehin erlaubt. Vgl. dazu das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom August 2008: www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2581
- 2. Sind bestimmte Berufsgruppen von der Förderung ausgeschlossen?
Grundsätzlich werden alle Branchen gefördert – unabhängig von ihrem Ansehen. Wenn Sie zum Beispiel einen Sexshop eröffnen wollen, wird auch dies gefördert, solange Ihr Geschäftskonzept eine dauerhaft tragfähige Vollexistenz verspricht.
- 3. Kann ich mich als Handwerker selbstständig machen, wenn ich keinen Meistertitel habe?
In den Handwerksberufen, in denen nach wie vor Meisterzwang besteht, müssen Sie unabhängig von der Förderung, die Sie in Anspruch nehmen, entweder selbst über einen Meistertitel verfügen, eine GbR mit einem Meister gründen oder einen Meister anstellen. Unter bestimmten Umständen jedoch, wenn zum Beispiel der Meister stirbt und die Ehefrau den Betrieb weiterführen will, können Sie sich bei der zuständigen Bezirksregierung um eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie, ob die Tätigkeit, die Sie ausüben wollen, zu den sogenannten handwerksähnlichen Gewerben gehört, die Sie auch ohne Meistertitel ausüben können.
- 4. Kann ich als Handels-, Versicherungs- oder Bausparvertreter auch dann gefördert werden, wenn ich nur für ein Unternehmen tätig werde?
Vertreter dürfen aus Wettbewerbsgründen häufig nur für ein Unternehmen tätig werden (Ausschließlichkeitsbindung), außerdem ist ihnen oft aufgrund von Art und Umfang der Tätigkeit die Vertretung eines weiteren Unternehmens zeitlich und praktisch gar nicht möglich. Sie sind zwar wirtschaftlich abhängig, aber trotzdem selbständig, sofern Sie Ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können, die Tätigkeit also der Definition des § 84 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) entspricht. Auf die Einhaltung dieser Bedingung achten auch die Auftraggeber, also zum Beispiel Versicherungsunternehmen, wenn sie die Vertreterverträge ausgestalten, denn ansonsten würden ihre Vertreter als Angestellte gelten.
- 5. Woran erkenne ich einen Strukturvertrieb?
Viele Strukturvertriebe sprechen gezielt Arbeitslose an, um sie dazu zu motivieren, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu beantragen und sich als Vertriebspartner des Strukturvertriebs selbständig zu machen. Unter ihnen ist eine ganze Reihe schwarzer Schafe zu finden, die unrealistische Versprechungen machen.
Die meisten Strukturvertriebe agieren inzwischen unter der Bezeichnung „Multi-Level-Marketing“. Ihr besonderes Kennzeichen ist eine pyramidenförmige Struktur: Jeder Vertriebspartner sucht sich Unter-Vertriebspartner, an deren Provisionen er und die ihm übergeordneten Vertriebspartner beteiligt sind, ähnlich einem Schneeballsystem. Zur Anwerbung werden Mitarbeiter präsentiert, die in kürzester Zeit ein extrem hohes Monatsgehalt erzielt haben, indem sie sich eine eigene „Struktur“ aufgebaut haben. Allerdings gelingt es dem größten Teil der Vertriebspartner nicht, einen eigenen Mitarbeiterstamm aufzubauen. Die oft überteuerten Produkte können außerhalb des Freundes- und Bekanntenkreises nur schwer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass die gerade erst begonnene Selbständigkeit oftmals schnell wieder aufgegeben werden muss.
Weitere Merkmale und Informationen zu Strukturvertrieben finden Sie unter www.jeder-ist-unternehmer.de/strukturvertriebe. Dort sind Links zu Seiten mit Erfahrungsberichten und Reportagen über einzelne Strukturvertriebe eingestellt.
- 6. Unter welchen Umständen ist besondere Vorsicht angebracht?
Ganz besonders vorsichtig sollten Sie bei Strukturvertrieben sein, wenn bei einem Geschäftsvorhaben unrealistisch hohe Einkommen versprochen werden, Sie finanziell in Vorleistung gehen sollen – zum Beispiel, um eine Grundausrüstung zu erstehen oder Schulungsveranstaltungen zu besuchen –, längerfristige Abnahmeverpflichtungen unabhängig von Ihrem Absatzerfolg eingehen sollen usw.
Selbst wenn keiner dieser Faktoren im Raum steht, sollten Sie bedenken, dass Ihnen die Gründungsförderung eine einmalige Chance bietet, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen. Wählen Sie deshalb ein möglichst aussichtsreiches Geschäftsmodell. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie unbedingt die bestehenden Beratungsmöglichkeiten in Anspruch.