FAQ: Die häufigsten Fragen

Bestehende Selbständigkeit, Einstieg in Unternehmen

1. Ich war früher schon einmal selbstständig, habe diese Tätigkeit aber aufgrund einer Anstellung ruhen lassen. Kann ich sie jetzt wieder aufnehmen und dabei auf Förderung hoffen?

Kritisch ist hier, dass der Zeitpunkt der Gründung und der Antrag auf Förderung nicht übereinstimmen. Gute Aussichten auf eine Förderung haben Sie, wenn Sie das Geschäft wieder neu aufbauen müssen, weil die Kundenbeziehungen aus Ihrer ursprünglichen selbständigen Tätigkeit zwischenzeitlich nicht mehr bestehen und die Einnahmen daraus nicht zur Deckung Ihres Lebensunterhalts ausreichen.

2. Ich bin formal als Selbstständiger gemeldet, erziele mit dieser Tätigkeit jedoch nur geringfügige Einnahmen, zum Beispiel für Veröffentlichungen oder als Dozent. Kann ich Förderung beantragen?
3. Neben der Arbeitslosigkeit habe ich mich selbstständig betätigt. Habe ich damit bereits eine Selbstständigkeit begonnen?
4. Ich übernehme ein bestehendes Unternehmen. Kann ich gefördert werden?
5. Ich trete als Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen ein. Kann ich gefördert werden?
6. Wie wird eine steuerlich motivierte Beteiligung als Kommanditist (zum Beispiel an einem geschlossenen Fonds) bewertet, bei der eine Gewerbeanmeldung nötig ist? Wie wird eine stille Beteiligung gewertet?

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