Stellen Sie den Antrag auf Weitergewährung

Ich-AG: So verlängern Sie die Förderung

Der Existenzgründungszuschuss wird jeweils für zwölf Monate genehmigt. Am Ende des ersten und zweiten Förderjahres sollten Sie zwei Monate vor Auslaufen der Förderung jeweils deren Verlängerung beantragen, sofern Sie die Obergrenze für den Gewinn in Höhe von 25.000 Euro nicht überschritten haben. Das lohnt sich nicht nur wegen der monatlichen Förderung in Höhe von 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr, sondern auch deshalb, weil während der Förderung die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung niedriger ausfallen.

Das Verlängerungs-Formular

Hierzu verwenden Sie den „Antrag auf Weitergewährung eines Existenzgründungszuschusses".

Unter Frage 1 geben Sie zunächst an, ob Sie einen Antrag für das zweite oder dritte Förderjahr stellen. Bei Frage 2 müssen Sie Änderungen angeben, die sich seit dem letzten Antrag ergeben haben. Für die Arbeitsagentur sind Änderungen am Umfang der Tätigkeit von besonderem Interesse, denn die Förderung kann nur dann geleistet werden, wenn Sie auch weiterhin hauptberuflich selbständig tätig sind und nach wie vor mehr als 15 Wochenstunden hierfür aufwenden.

Eine weitere Bedingung für die Verlängerung der Förderung ist, dass in dem Zeitraum der bis dahin geltenden Bewilligung die Einkommensgrenze von 25.000 Euro nicht überschritten wurde. Dies müssen Sie unter Frage 3 erklären. Als Nachweis genügt am Ende des ersten Jahres eine Selbstauskunft für die ersten zehn Monate auf Grundlage einer monatsgenauen Buchführung (in der Regel Einnahme-Überschuss-Rechnung). Am Ende des zweiten Förderjahres muss zusätzlich zur Prüfung der Plausibilität Ihrer bisherigen Aussagen ein Steuerbescheid vorgelegt werden, der zumindest Teile des ersten Förderjahres abdeckt. Bei Gründung vor dem 30. September eines Jahres genügt der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr, bei Gründung am 1. Oktober oder später verlangt die Arbeitsagentur bereits den Steuerbescheid für das Folgejahr.

Beispiele: Sie gründen am 1.10.2005. Ab dem 1.8.2007 können Sie die Verlängerung für das dritte Förderjahr beantragen, das am 1.10.2007 beginnt. Dazu müssen Sie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vorlegen. In diesem Fall müssten Sie also die Einkommensteuererklärung so frühzeitig abgeben, dass Sie bis Ende Juli den Bescheid erhalten.

Sollten beim Steuerbescheid nicht alle Ausgaben anerkannt worden sein und deshalb ein etwas höherer Gewinn festgestellt werden, als zunächst aus der Buchhaltung hervorgegangen ist, so führt dies nach bisher bekannten Aussa¬gen nicht zur Rückforderung des Existenzgründungszuschusses. Fälle von Missbrauch bleiben hiervon jedoch ausgenommen.

Wenn Sie nebenbei nichtselbständig tätig waren, müssen Sie das zusätzliche Einkommen durch Lohnsteuerkarte, Gehaltsabrechnungen und gegebenen¬falls Kontoauszüge nachweisen, da es in Hinblick auf die Fördergrenze zum relevanten Arbeitseinkommen zählt. Beachten Sie, dass es gegenüber der Ar¬beitsagentur dabei nicht - wie sonst üblich - um ein Kalenderjahr geht, sondern um geförderte Jahreszeiträume, die meist unterjährig beginnen.

Unter Frage 4 schließlich wird nach Ihrer Einkommenserwartung für das kommende Förderjahr gefragt. Eine Verlängerung der Förderung ist nur mög¬lich, wenn Sie ein Einkommen von insgesamt (Gewinn und nichtselbständige Einkünfte) nicht mehr als 25.000 Euro erwarten.

Frage 5 und 6 beantworten Sie entsprechend Ihren Verhältnissen.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist ganz einfach. Denken Sie aber frühzeitig an das Zusammenstellen der geforderten Nachweise, ganz besonders am Ende des zweiten Förderjahres, wenn Sie einen Steuerbescheid vorlegen müssen. Ansonsten - wenn Sie zum Beispiel noch auf die Bearbeitung des Steuerbescheids durch das Finanzamt warten müssen - kann sich die weitere Auszahlung Ihres Existenzgründungszuschusses erheblich verzögern.

Hintergrundinfos zur Ich-AG

Die Ich-AG ist keine Aktiengesellschaft und heißt im Amtsgebrauch auch nicht Ich-AG, sondern „Existenzgründungszuschuss“, abgekürzt "ExGZ". Es handelt sich um einen monatlichen Zuschuss in Höhe von

  • 600 Euro im 1. Jahr,
  • 360 Euro im 2. Jahr,
  • 240 Euro im 3. Jahr.

Unterschiede zu Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss

Neben der Verteilung der Zahlungen über einen längeren Zeitraum liegen die wesentlichen Unterschiede in den folgenden Punkten:

  • Das Einkommen als Selbstständiger darf bei der Ich-AG 25.000 € nicht übersteigen (bei Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss dagegen keine Obergrenze). Allerdings handelt es sich bei dieser Obergrenze nicht um den Umsatz, sondern um den Gewinn. Auch fällt der Zuschuss erst im Folgejahr weg, selbst dann, wenn die Grenze schon unterjährig überschritten wird. Das erste Jahr der Förderung ist also auch dann sichergestellt, wenn bereits im ersten Jahr mehr als 25.000 € Gewinn erzielt wird.
  • Für die soziale Absicherung gibt es keine gesonderte Bezuschussung, sie ist in den obigen Beträgen bereits enthalten. Der Ich-AG-Gründer ist automatisch für die Dauer der Förderung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dadurch kommt weniger von der Förderung beim Gründer an als beim Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss. Und bekanntermaßen hat die gesetzliche Rentenversicherung auch keine besonders gute Rendite. Eine Ausnahme stellen die Kammerberufe dar, die für die Altersversorgung der Kammer optieren können, die meist eine deutlich höhere Rendite aufweist.
  • Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen etwas niedrigere Mindestbeitragssätze als sie ansonsten bei Selbstständigkeit gelten. Kranken- und Pflegeversicherung kosten bei der Ich-AG und ebenso beim Gründungszuschuss mindestens etwa 200 Euro. "Normale" Selbständige sowie Überbrückungsgeldgründer zahlen mindestens 300 Euro.
  • Um Ich-AG-Förderung zu erhalten, war es Voraussetzung, vor der Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein.
  • Lange Zeit war der zeitliche und arbeitsmäßige Aufwand für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses wesentlich geringer als beim Überbrückungsgeld. Das hat sich im September 2004 geändert: Seitdem mussten auch Ich-AG-Gründer einen Businessplan schreiben und ihn durch eine fachkundige Stelle prüfen lassen.
  • Für die Zeit der Bezuschussung ist der Existenzgründer quasi per Gesetz unwiderlegbar selbstständig. Somit ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei der Ich-AG etwas gemindert. Allerdings werden sowohl bei der Ich-AG als auch bei Überbrückungsgeld und Gründungszuschuss das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Antragstellung geprüft. Wenn eine Scheinselbstständigkeit schon von vorn herein absehbar ist, führt dies zur Ablehnung des Förderantrags.

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