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Ich-AG und Überbrückungsgeld
Am 1.11. endet Uebergangsregelung: Letzte Chance fuer Gruendungsinteressierte mit weniger als 90 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
Nur wer bis zum Mittwoch nächster Woche gründet, kann noch Förderung erhalten, auch wenn der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Gründungszeitpunkt weniger als 90 Tage ausmacht. Wer sich erst kurz vor Auslaufen des Arbeitslosengeld I Gedanken über eine Gründung macht, erhält künftig keine Förderung mehr.
Im Rahmen der Übergangsregelung kann noch das Überbrückungsgeld in seiner alten Form (Förderung über sechs Monate in Höhe von 169,5 Prozent des Arbeitslosengeld-Anspruchs) beantragt werden. Ab dem 2.11. gibt es dann nur noch den neu eingeführten Gründungszuschuss sowie für Arbeitslosengeld II-Gründer das Einstiegsgeld.
Mehr Infos zur Übergangsregelung unter www.gruendungszuschuss.de/gruendungszuschuss/uebergangsregelung.shtml
Kommentare
Sehr geehrter Herr Lutz,
nach meinem abgeschlossenen Studium möchte ich mich nun selbständig machen, da der Arbeitsmarkt in diesem Sektor relativ schlecht ist. Leider habe laut Auskunft der Arbeitsagentur ich nur noch 26 Tage Restanspruch. ALG1 zuletzt in Anspruch genommen wurde vor knapp 4 Jahren vor Beginn meines Studiums.
Meinen eigenen Recherchen zur Folge müsste ich mindestens 6 Monate im Abstand von max 6 Wochen in wechselnden versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen tätig sein, um erneut 90 Tage Anspruch zu erlangen. Ist dies so richtig? Gibt es auch eine andere Möglichkeit den GZ trotzdem zu erhalten? Macht für mich die freiwillige Arbeitlosenversicherung Sinn, bzw. erhöht sich dadurch mein Anspruch ebenfalls?
Gibt es alternative vom Arbeitsamt unabhängige Förderungsmaßnahmen, welche ich in Anspruch nehmen kann? Da ich gerade erst damit beginnen werde, selbständig am Markt tätig zu sein, und somit voraussichtlich noch nicht kontinulierlich Aufträge erhalten werde, wäre eine gewisse Grundabsicherung für mich wichtig.
vielen Dank im Voraus
Stefan



