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Ich-AG und Überbrückungsgeld
Am 1.11. endet Uebergangsregelung: Letzte Chance fuer Gruendungsinteressierte mit weniger als 90 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
Nur wer bis zum Mittwoch nächster Woche gründet, kann noch Förderung erhalten, auch wenn der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Gründungszeitpunkt weniger als 90 Tage ausmacht. Wer sich erst kurz vor Auslaufen des Arbeitslosengeld I Gedanken über eine Gründung macht, erhält künftig keine Förderung mehr.
Im Rahmen der Übergangsregelung kann noch das Überbrückungsgeld in seiner alten Form (Förderung über sechs Monate in Höhe von 169,5 Prozent des Arbeitslosengeld-Anspruchs) beantragt werden. Ab dem 2.11. gibt es dann nur noch den neu eingeführten Gründungszuschuss sowie für Arbeitslosengeld II-Gründer das Einstiegsgeld.
Mehr Infos zur Übergangsregelung unter www.gruendungszuschuss.de/gruendungszuschuss/uebergangsregelung.shtml