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Ich-AG und Überbrückungsgeld

"Arbeitssuchend-Meldung" muss kuenftig schon innerhalb von drei Tagen erfolgen


(ueberbrueckungsgeld.de) Noch immer gibt es viele, die über diese Regelung stolpern: Sofort nach Erhalt bzw. Einreichen der Kündigung müssen Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Wenn Sie einen befristeten Ausbildungs- oder Zeitvertrag haben, muss dies schon drei Monate vor Auslaufen erfolgen, selbst wenn Sie hoffen, dass es einen Anschlußvertrag gibt.

In Zusammenhang mit der Verlängerung der Ich-AG (siehe oben) hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Arbeitssuchend-Meldung künftig sogar schon drei Tage nach Kenntnis erfolgen muss. Bisher führte eine verspätete Meldung zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes um insgesamt bis zu 1.500 Euro. Künftig (wahrscheinlich ab 1.1.06) wird statt dessen eine Sperrzeit von einer Woche verhängt. Somit wird der Betroffene in der Regel glimpflicher davon kommen. Trotzdem sollten Sie sich diesen Ärger ersparen und sofort im Anschluss an die Kündigung die Arbeitsagentur aufsuchen.

Verfasst von Andreas Lutz am 04.12.2005 14:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2085

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