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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Berechnungsmodus beim Überbrückungsgeld geändert: Jetzt auf Tagesbasis


Über die Änderung des Zuschlagssatzes beim Überbrückungsgeld hatten wir bereits berichtet. Seit 1.1.2005 beträgt er 70,8 Prozent auf das Arbeitslosengeld.

Es gab aber noch eine weitere Änderung, auf die wir von der Agentur für Arbeit in Wolgast aufmerksam gemacht wurden (Danke!): Seit Jahresanfang wird nämlich ein "tägliches Arbeitslosengeld" berechnet und im Bewilligungsbescheid ausgewiesen. Es ist mit 30 (Tagen) zu multiplizieren, um den Monatssatz zu erhalten.

Die Angabe des wöchentlichen Arbeitslosengeldes erfolgt nicht mehr.

Wer noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten hat, kann auf einer Seite der Arbeitsagentur selbst berechnen, wie hoch das Arbeitslosengeld pro Tag bzw. Monat ungefähr ausfallen wird.

Unseren Überbrückungsgeld-Rechner haben wir ebenfalls bereits an die neue Regelung angepasst.

Verfasst von Andreas Lutz am 24.01.2005 11:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=1996

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