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Ich-AG und Überbrückungsgeld
Bundeskabinett beschliesst Verlaengerung der Ich-AG bis 30. Juni 2006
(ueberbrueckungsgeld.de) Am Mittwoch, 29.11., hat das neue Bundeskabinett als eine seiner ersten Amtshandlungen die Verlängerung der Ich-AG um ein halbes Jahr beschlossen. Wer bis zum 30. Juni 2006 eine Ich-AG gründet, erhält also noch die bis zu dreijährige Förderung. (Das Gesetz soll noch im Dezember alle parlamentarischen Hürden nehmen, damit es zum 1.1.2006 in Kraft treten kann und für Ich-AG-Gründer keine zeitliche Lücke entsteht.)
Somit können Sie auch noch bis zum 30. Juni 2006 das Überbrückungsgeld in unveränderter Form beantragen. Hier ändert sich an der bestehenden Gesetzeslage zunächst nichts. Zum 1. Juli 2006 sollen Ich-AG und Überbrückungsgeld dann zu einem einheitlichen Förderinstrument verschmolzen werden.
Wer gründen will, sollte sich trotzdem nicht zu viel Zeit lassen. Einerseits brauchen Sie für eine gute Vorbereitung (Businessplan!) einige Wochen oder sogar Monate Zeit. Ganz besonders beeilen müssen Sie sich, wenn Sie erwägen, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Denn eine Förderung in vollem Umfang ist dann in der Regel erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist und der - bei Eigenkündigung in aller Regel verhängten - Sperrzeit möglich.
Alles, was Sie über die Gründung mit Ich-AG und Überbrückungsgeld wissen müssen, finden Sie in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" (3. Auflage).
Natürlich wird es auch nach dem 1. Juli 2006 noch Gründungsförderung geben. Angesichts der Kassenlage des Bundes wird diese aber sicher nicht großzügiger ausfallen als bisher, vielleicht deutlich weniger attraktiv. Die Überlegungen der Bundesagentur hierzu finden Sie hier.