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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Bundesrechnungshof gibt Bundesagentur Tipps zur Verbesserung der Existenzgruendungsfoerderung


In 42 Prozent der Fälle, in denen die Bundesagentur Überbrückungsgeld gewährt hat, ist ihr der Unternehmenszweck nicht bekannt, schreibt der Bundesrechnungshof in seinem neuesten Bericht. Und wenn Existenzgründer mit ihrer Geschäftsidee scheitern, erfragen die Agenturen nicht einmal die dafür ausschlaggebenden Gründe, zumindest nicht in systematischer Form.

Die Bundesagentur gelobt Besserung: Künftig wollen die Agenturen Existenzgründungen als berufliche Alternative für ihre Eingliederungsstrategie verstärkt berücksichtigen. Um die Beratungsqualität zu verbessern will die Agentur ihren Vermittlungsfachkräften einen verbesserten internen Leitfaden zur Verfügung stellen.

Die fachkundigen Stellen sollen zudem – wenn es nach den Prüfern geht – künftig eine begründete Beurteilung über die Qualität einer Geschäftsidee und deren Erfolgsaussichten abgeben, also ihre Empfehlung differenzierter begründen. Zielsetzung ist, dass die zu gründenden Unternehmen "auf Dauer bestehen können". Und wenn das doch nicht klappt, will man künftig zumindest den Grund für das Scheitern festhalten.

Klingt gut, aber leider führen solche an sich vernünftigen Ratschläge in der Praxis leider oft zu einem Mehr an Statistik und Bürokratie und zu wenig sonst. Wir sind gespannt!

Quelle: www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichung/1024.html

Verfasst von Andreas Lutz am 21.12.2005 17:06
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2088

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