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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Fuer viele bis zum 31.1.2006 die letzte Chance Arbeitslosengeld I zu beantragen und somit Ich-AG oder Ueberbrueckungsgeld zu erhalten


(ueberbrueckungsgeld.de) Viel diskutiert wurde die Kürzung der Arbeitslosengeld I-Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer, die ab dem 1.2.2006 auf 18 Monate begrenzt wird. Die SPD hatte im Wahlkampf versprochen, die von ihr selbst beschlossene Kürzung bei einem Wahlsieg wieder aufzuheben. In einer großen Koalition steht dies jetzt allerdings nicht mehr zur Diskussion.

Für angehende Existenzgründer besonders wichtig ist eine andere, weniger bekannte Regelung, die dazu führt, dass für viele bis zum 31.1.2006 die letzte Chance besteht, Arbeitslosengeld I zu beantragen und somit Ich-AG oder Überbrückungsgeld zu erhalten. Zum 1.2.2006 wird nämlich die Rahmenfrist verkürzt, innerhalb derer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I die Beitragsmonate nachgewiesen werden müssen. Bis zum 31.1.2006 reicht es bei Antragstellern, die vor dem Beantragen des Arbeitslosengeldes bereits selbständig waren, nachzuweisen, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hatten, denn für diese Gruppe beträgt die Rahmenfrist fünf statt der sonst geltenden drei Jahre. Zum 1.2.2006 wird die Rahmenfrist einheitlich auf zwei Jahre reduziert.

Die Neuregelung führt in der Praxis dazu, dass jemand der mehr als 12 Monate selbständig tätig war und somit keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr erheben kann. Deutlich besser dran sind Ich-AG- und Überbrückungsgeld-Gründer, die vor der Gründung mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben: Sie können bis zu vier Jahre nach Beginn der Arbeitslosigkeit wieder in den Restanspruch auf Arbeitslosengeld zurückkehren.

Wer von der Neuregelung betroffen ist, sollte sich ggf. mit einem Gründungsberater in Verbindung setzen. Nutzen Sie unsere Vermittlung fachkundiger Stellen.

Verfasst von Andreas Lutz am 04.12.2005 14:35
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2084

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