Blog: News(archiv) & Tipps

Ich-AG und Überbrückungsgeld

GRUENDEX: Zahl der Ich-AG- und Ueberbrueckungsgeld-Gruendungen im Juni deutlich ruecklaeufig / Ab sofort werden auch Einstiegsgeld-Gruendungen im Index beruecksichtigt


(ueberbrueckungsgeld.de) Im Juni 2005 nahm die Zahl der Ich-AG-Gründungen auf 4.651 und die Zahl der mit Überbrückungsgeld geförderten Gründungen auf 10.381 ab. Zusätzlich nutzten 525 Gründer das Einstiegsgeld, um sich aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug heraus selbständig zu machen.

Der Index der gefoerderten Gründungen GRUENDEX, der ab sofort auch Einstiegsgeld-Gründungen berücksichtigt, nahm saisonbereinigt von 2.513 im Mai auf 2.165 im Juni ab (-348 Punkte). Das stellt einen relativ starken Rückgang dar.

Die von den Unionsparteien für einen Regierungswechsel angekündigte Abschaffung der Ich-AG wird bis zur Bundestagswahl zu einem temporären Anstieg bei der Zahl der Ich-AG-Gründungen führen, da viele Gründer die geplante Gründung vorziehen werden.

Beim Überbrückungsgeld hat die am 17. Juni veränderte Durchführungsanweisung der Arbeitsagenturen für Unsicherheit gesorgt. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte künftig nicht mehr nahtlos gründen, da er dann kein Überbrückungsgeld mehr erhält. Er muss künftig eine Sperrzeit in Kauf nehmen und entweder nach Auslaufen der Sperrzeit (dann mit sechs Monaten Überbrückungsgeld) gründen oder während der Sperrzeit (dann wird das 6-monatige Überbrückungsgeld um zum Gründungszeitpunkt verbleibende Sperrzeit gekürzt). Diese Neuregelung wird dazu führen, dass geplante Überbrückungsgeld-Gründungen um drei Monate verschoben werden oder sogar ganz unterbleiben. Beim Überbrückungsgeld rechnen wir also in den nächsten Monaten eher mit gleich bleibenden bis weiter sinkenden Gründungszahlen.

Unsere Prognose für das Gesamtjahr 2005 senken wir auf insgesamt 240.000 geförderte Gründungen, davon 150.000 mit Überbrückungsgeld, 83.000 als Ich-AG und 7.000 mit Einstiegsgeld.

Seit Einführung der Ich-AG im Jahr 2003 sind insgesamt 322.000 Ich-AGs gegründet worden. Davon haben 82.000 (25,5 Prozent) die Förderung vorzeitig beendet, zum Beispiel um eine Anstellung anzunehmen oder in die Arbeitslosigkeit zurückzukehren.

Verfasst von Andreas Lutz am 01.07.2005 13:51
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2049

Kommentare

Was gibt es für Fördermittel zur Gründung eines Malermeisterbetriebes?
Ist es richtig, dass man 90 Tage vor Ablauf der ALG I - Zeit den Existenzgründerzuschuss beantragen muss ?
Wenn ja,... wie kann ich mich verhalten um dennoch Fördermittel für mein (in den nächsten Wochen beginnend) Unternehmen zu erhalten.
Ich bin ein wenig orientierunggslos in diesem "Paragraphendschungel"

Verfasst von Manuela am 08.02.2009 18:31


Antrag auf freiwillige Weiterversicherung
in der Arbetislosenversicherung
Ich habe seit 2004 eine Ich-AG

Ist es richtig, daß mein o.g. Antrag von der
Agentur für Arbeit abgelehnt wurde, da ich vor
Eröffnung meiner AG Arbeitslosenhilfe bezogen
habe und dies keine Entgeldersatzleistung nach
SGB III sei?

Verfasst von Michael Behma am 11.01.2006 14:52

Antwort:

Ja, Sie müssen innerhalb von 24 Monaten vor Gründung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen können und bis einen Monat vor Gründung entweder Beiträge gezahlt oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Diest trifft in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht zu. Schade!

Beste Grüße

Andreas Lutz

ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Ich war einen Tag nachdem ALG1 auslief beim Amt und wollte meine Sachen für die Ich AG vorlegen, die haben mir gesagt das ist jetzt nichtmehr möglich, abgelaufen. Heute, genau 4 Wochen danach lese ich hier das man noch 4 Wochen Zeit hat. Ich krieg die Krise, echt. Soll ich jetzt klagen wegen falscher Auskunft?
Antwort von Dr. Andreas Lutz:
Entscheidend ist nicht, wann Sie den Antrag auf Ich-AG abgeben, sondern der Zeitpunkt Ihrer Gründung, dh. Gewerbeanmeldung bzw. (bei Freiberuflern) steuerliche Anmeldung. Den Antrag kann man theoretisch sogar noch später abgeben. Es ist aber immer zu empfehlen, während des ALG 1 Bezugs die Agentur zu informieren was man vorhat und wann was passieren wird.
Einen Widerspruch können Sie - glaube ich - nur einlegen, wenn Sie einen (Ablehnungs-) Bescheid erhalten haben. Gehen Sie mal zur Widerspruchsstelle der Arbeitsagentur und informieren Sie sich dort persönlich, welche Handlungsmöglichkeiten Sie besitzen. Oder haben Sie ohnehin bereits innerhalb der 4-Wochen-Frist gekündigt?
Andreas Lutz
Alle Angaben ohne Gewähr

Verfasst von Andy am 19.07.2005 15:15


Ist es richtig, daß eine Ich-AG bei einem
Regierungswechsel keinen Bestandschutz hat.
Das heißt, obwohl ich nach einem Jahr alle
Voraussetzungen erfülle, mehr als 15 Stunden
unter 25.000 Euro, mir die Förderung für das
2. und 3. Jahr verwehrt werden kann?.
Ich habe im Oktober 2004 eine Ich-Ag gegründet.
Antwort von Dr. Andreas Lutz
Nein, das ist nicht richtig. Die Ich-AG hat Bestandsschutz, auch wenn das Instrument von einer CDU-Regierung abgeschafft wird oder zum 31.12.2005 ausläuft und nicht verlängert wird. Auch eine im September 2005 gegründete und bewilligte Ich-AG erhält also Förderung bis August bzw. September 2008.

Verfasst von Michael Behma am 03.07.2005 14:39

Kommentare schreiben





Bitte bestätigen Sie Ihre
Eingabe mit dem
angezeigten Code:

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Basis-Workshop

Erfolgreich gründen mit Geld vom Staat

19.06.12 Berlin
25.05.12 Frankfurt
15.06.12 Hamburg
14.06.12 Leverkusen
23.05.12 München
13.07.12 Stuttgart
  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen