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Ich-AG und Überbrückungsgeld
GRUENDEX: Zahl der Ich-AG- und Ueberbrueckungsgeld-Gruendungen im Juni deutlich ruecklaeufig / Ab sofort werden auch Einstiegsgeld-Gruendungen im Index beruecksichtigt
(ueberbrueckungsgeld.de) Im Juni 2005 nahm die Zahl der Ich-AG-Gründungen auf 4.651 und die Zahl der mit Überbrückungsgeld geförderten Gründungen auf 10.381 ab. Zusätzlich nutzten 525 Gründer das Einstiegsgeld, um sich aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug heraus selbständig zu machen.
Der Index der gefoerderten Gründungen GRUENDEX, der ab sofort auch Einstiegsgeld-Gründungen berücksichtigt, nahm saisonbereinigt von 2.513 im Mai auf 2.165 im Juni ab (-348 Punkte). Das stellt einen relativ starken Rückgang dar.
Die von den Unionsparteien für einen Regierungswechsel angekündigte Abschaffung der Ich-AG wird bis zur Bundestagswahl zu einem temporären Anstieg bei der Zahl der Ich-AG-Gründungen führen, da viele Gründer die geplante Gründung vorziehen werden.
Beim Überbrückungsgeld hat die am 17. Juni veränderte Durchführungsanweisung der Arbeitsagenturen für Unsicherheit gesorgt. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte künftig nicht mehr nahtlos gründen, da er dann kein Überbrückungsgeld mehr erhält. Er muss künftig eine Sperrzeit in Kauf nehmen und entweder nach Auslaufen der Sperrzeit (dann mit sechs Monaten Überbrückungsgeld) gründen oder während der Sperrzeit (dann wird das 6-monatige Überbrückungsgeld um zum Gründungszeitpunkt verbleibende Sperrzeit gekürzt). Diese Neuregelung wird dazu führen, dass geplante Überbrückungsgeld-Gründungen um drei Monate verschoben werden oder sogar ganz unterbleiben. Beim Überbrückungsgeld rechnen wir also in den nächsten Monaten eher mit gleich bleibenden bis weiter sinkenden Gründungszahlen.
Unsere Prognose für das Gesamtjahr 2005 senken wir auf insgesamt 240.000 geförderte Gründungen, davon 150.000 mit Überbrückungsgeld, 83.000 als Ich-AG und 7.000 mit Einstiegsgeld.
Seit Einführung der Ich-AG im Jahr 2003 sind insgesamt 322.000 Ich-AGs gegründet worden. Davon haben 82.000 (25,5 Prozent) die Förderung vorzeitig beendet, zum Beispiel um eine Anstellung anzunehmen oder in die Arbeitslosigkeit zurückzukehren.
Kommentare
Antwort:
Ja, Sie müssen innerhalb von 24 Monaten vor Gründung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen können und bis einen Monat vor Gründung entweder Beiträge gezahlt oder Arbeitslosengeld I bezogen haben. Diest trifft in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht zu. Schade!
Beste Grüße
Andreas Lutz
ueberbrueckungsgeld.de
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