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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Ich-AG: Gründung nur noch diese Woche möglich!


(ueberbrueckungsgeld.de) Während die deutsche Mannschaft am Freitag hoffenlich weiterkommt, ist für die Ich-AG auf jeden Fall Schluß: Am 30.6. kann der sogenannte Existenzgründungszuschuss letztmals beantragt werden. Wer bis dahin gründet, kann die nächsten drei Jahre bis zu 14.400 Euro Förderung erhalten. Handeln sollten vor allem Gründungsinteressierte, deren Arbeitslosengeld weniger als 1.100 Euro beträgt, denn sie werden künftig teilweise deutlich weniger Förderung erhalten.

Wenn Sie sich die großzügige Ich-AG-Förderung sichern wollen, müssen Sie noch in dieser Woche die Gewerbeanmeldung (beziehungsweise bei Freiberuflern die steuerliche Anmeldung) vollziehen, nachdem Sie zuvor bei der Agentur für Arbeit einen "Antrag auf Existenzgründungszuschuss" abgeholt haben. Die Erstellung eines Businessplans und das Einholen einer fachkundigen Stellungnahme ist in Absprache mit dem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit in der Regel auch noch nachträglich möglich.

Gründungsinteressierte mit höherem Arbeitslosengeldanspruch, die sich wie zwei Drittel aller geförderten Gründer lieber mithilfe des Überbrückungsgelds selbständig machen wollen, haben noch einen Monat länger Zeit. Das Überbrückungsgeld endet erst mit Einführung des neuen Gründungszuschusses, voraussichtlich am 1. August 2006.

Mehr zum neuen Gründungszuschuss, zu Vor- und Nachteilen sowie zum Timing unter www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml

Verfasst von Andreas Lutz am 26.06.2006 12:02
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2183

Kommentare

Guten Tag,
ich hatte deswegen schon einmal angefragt und wollte mich erkundigen, ob es neue Erkenntnisse wegen der Übergangsregelung für das alte Überbrückungsgeld gibt:
Mein ALG I läuft Ende August aus. Die neue Förderung kann ich nicht beantragen, da keine drei Monate Anspruch auf ALG.
Kann ich jetzt mit der Selbständigkeit mit Hilfe von Überbrückungsgeld (alte Regelung) noch nach dem 31.7. beginnen, also etwa 15.8. oder 1.9? (Die Unterlagen hatte ich mir allerdings schon im Mai schicken lassen, so dass der Mai als "Termin der Antragstellung" gilt.)
Oder muss es doch bis spätestens zum 31.7. sein? Bei der Agentur für Arbeit konnte man mir zu dieser Übergangsregelung bisher nichts sagen.
Mit Dank und besten Grüßen

Verfasst von Julius am 26.06.2006 09:54

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