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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Interview mit Dr. Frank Wiessner (IAB) zu geplanten Neuregelungen


dr_frank_wiessner.jpgWenn der - vom Bundeskabinett bereits beschlossene - Gesetzesentwurf (Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) unverändert in Kraft tritt, werden Ich-AG und Überbrückungsgeldgründer auf dem Weg zur Gründung künftig zusätzlich zu Businessplan und fachkundiger Stellungnahme noch weitere Hürden zu nehmen haben.

Hierzu stellten wir Fragen an Dr. Frank Wießner, Mitarbeiter an dem zur Bundesagentur für Arbeit gehörigen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Dr. Wießner ist Experte für Ich-AG und Überbrückungsgeld. Er ist verantwortlich für die Evaluation der Existenzgründungsförderung der Bundesagentur (neben Ich-AG und Überbrückungsgeld auch ergänzende Hilfen und Existenzgründerzentren). Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg war er zunächst für eine Unternehmensberatung tätig. Seit 1996 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im IAB. Er hat diverse Lehraufträge.

ueberbrueckungsgeld.de: Wer wird von den Einschränkungen betroffen sein? Gibt es da verschiedene Fälle?

Wießner: Der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten sollte vor allem da zu tragen, wo deren Vorhandensein in Zweifel gezogen wird. Das hat zwei Aspekte die ich als gleichgewichtig beurteilen würde, so lange keine genaueren empirischen Befunde vorliegen: Zum einen Leute, die aufgrund unpassender Qualifizierung nicht in der Lage sind zu gründen. Diese Personen muss man vor sich selber schüzten. Zum anderen Leute, bei denen man prüfen muss, ob man sie durch geeignete Qualifizierungmaßnahmen in die Lage versetzen kann zu gründen.

 

ueberbrueckungsgeld.de: Wer darf eine Eignungsprüfung verordnen?

Wießner: Ich gehe davon aus, dass dies die Agentur sein wird.

ueberbrueckungsgeld.de: Es ist selbst unter Experten sehr umstritten, welche Eigenschaften einen erfolgreichen Unternehmer ausmachen. Nach welchen Kriterien soll die Eignungsprüfung erfolgen?

Wießner: Die Unternehmereignung zu bestimmen ist tatsächlich nicht trivial. Aber man kann Kenntnisse ermitteln oder hinsichtlich der Fähigkeiten beispielsweise feststellen ob jemand kommunikativ ist, Preisverhandlungen führen kann oder sich mit der Selbständigkeit wirklich identifiziert.

ueberbrueckungsgeld.de: Wird es schriftliche Tests geben?

Wießner: Eine Befragung im Sinne einer Klausur - davon würde ich auf jeden Fall abraten.

ueberbrueckungsgeld.de: Für Ihre IAB-Studie "Die richtigen Typen sind gefragt" haben Sie mehrere Gründungszentren besucht, die abhängig von der festgestellten Gründungsreife eine mehr oder minder umfassende Betreuung der Gründer vornehmen. Allerdings ist diese Betreuung mit erheblichen Kosten pro Gründer verbunden.

Wießner: Diese Kosten lassen sich sicherlich ein gutes Stück reduzieren. Wir sind dabei, Vorschläge zu machen wie solche Maßnahmen aussehen könnten. Ich sehe da keine erheblichen Mehrkosten, zumal nicht alle qualifiziert werden, müssen, sondern nur die, die eine solche Qualifizierung wirklich brauchen. Die Gegenfinanzierung würde so aussehen, dass man Geld bei denjenigen spart, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt Förderung erhalten und nicht erfolgreich sind. Diese Mittel sind ja auch verloren.

ueberbrueckungsgeld.de: Vielen Dank für das Interview.

Verfasst von Andreas Lutz am 18.05.2005 07:32
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2037

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