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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Koalitionspartner wollen Ich-AG um 6 Monate verlaengern, dann reformieren


(ueberbrueckungsgeld.de) Erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Bezug auf das Thema Existenzgründungsförderung werden bekannt: Die Arbeitsgruppe unter Führung des künftigen Arbeitsministers und Vizekanzlers Franz Müntefering sowie des CDU-Arbeitsmarktexperten und künftigen CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla einigten sich laut Bericht von n-tv darauf, die Ich-AG-Förderung um ein halbes Jahr bis 30.06.2006 zu verlängern.

Ohne diese Verlängerung würde die Ich-AG-Förderung bereits am 31.12.2005 auslaufen. Eine im Sommer vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung um drei Jahre kam wegen der Neuwahlen nicht zustande.

Noch ist aber nicht sicher, dass es mit der Verlängerung wirklich klappt: Wie alle anderen Ergebnisse der Koalitions-Arbeitsgruppen auch, steht sie unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung zwischen CDU und SPD. Außerdem muss die Verlängerung anschließend vom Bundestag beschlossen und das Gesetz verkündet werden.

Angesichts der Unsicherheiten bei der Regierungsbildung sollten Gründungswillige also ihre Gründungsvorbereitungen weiter konsequent vorantreiben, so dass eine Gründung noch im Jahr 2005 möglich ist, falls es nicht zu einer Verlängerung der Ich-AG kommt. Wer eine Gründung mit Hilfe von Überbrückunsgeld plant, kann sich entspannen, weil das Überbrückungsgeld – selbst wenn es nicht zu einer Verlängerung der Ich-AG kommen sollte – wahrscheinlich bis Juni nächsten Jahres unverändert bleibt.

Müntefering und Pofalla wollen offensichtlich Zeit gewinnen, um die von der Bundesagentur geplante Zusammenlegung von Ich-AG und Überbrückungsgeld (vergleiche www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2005/10/werden_ichag_un.shtml) zu einem einzigen Förderinstrument in Ruhe vorbereiten zu können. Angesichts der sich verzögernden Koalitionsverhandlungen wäre die Reform der Existenzgründungsförderung ohne Verlängerung der Ich-AG wahrscheinlich unter großen Zeitdruck geraten.

Es ist eine gute Nachricht, dass die Koalitionäre ein so wichtiges und für die weitere Entwicklung der Arbeitslosenzahlen entscheidendes Thema wie die Existenzgründungsförderung in Ruhe entscheiden wollen, statt "mit heißer Nadel" ein neues Instrument zu schaffen, dass dann unweigerlich viele neue Probleme aufwerfen würde.

Den aktuellen Stand der Förderbestimmungen und viele Tipps zu Antragstellung und Gründung finden Sie in dem Buch Andreas Lutz: "Ich-AG und Überbrückungsgeld" (3. Auflage, Linde-Verlag, 14,90 Euro). Gerade wurde es nachgedruckt und ist nach kuzer Unterbrechung jetzt wieder im Buchhandel erhältlich.

Verfasst von Andreas Lutz am 03.11.2005 19:14
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2078

Kommentare

Sehr geehrter Herr Dr. Lutz,
abschließend noch einige Zeilen zum Thema: Bereits Mitte der 90er Jahre waren die Ursachen für das Scheitern von Existenzgründungen bekannt. Die ?Kommission für Zukunftsfragen Bayern-Sachsen? (1997) stellte fest: ?Existenzgründer scheitern oft an unzureichendem Wissen?. Die Basisdaten entnahm o.a. Kommission einer Untersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums (1995), wonach als wesentliche Hauptgründe für das Scheitern von Existenzgründungen genannt werden: ?Unterschätzung des kurzfristigen Kapitalbedarfs (68,6 vH), Informationsdefizite hinsichtlich der Marktverhältnisse (61,0 vH), mangelnde fachliche Qualifikation (48,0 vH), Planungsmängel (30,1 vH) u.a.m.?. Dennoch zeigte sich die nachfolgende Schröder-Regierung von o.a. Informationsdefiziten potenzieller Existenzgründer nicht beeindruckt und jagte unter Instrumentalisierung bestimmter Druckmechanismen hunderttausende arbeitslose Ich-AGler ungeprüft in die Selbständigkeit. Herr Dr. Lutz, würden Sie eine solche Sozialpolitik, die relevante Daten ignoriert und der deshalb das Schicksal hunderttausender Menschen gleichgültig war, als verfassungskonform bezeichnen? Überdies war es die erklärte Absicht der Schröder-Regierung ? auch und insbesondere durch die Ich-AG ? so genannte Dienstleistungen auszuweiten, bei denen keine oder ? wenn überhaupt ? nur geringste Aussichten auf die Steigerung der Produktivität bestehen. Das heißt, dass sich wirtschaftliche Sektoren ohne Möglichkeiten zu technologischen und/oder organisatorischen Innovationen allein über eine Masse an (?selbständigen?) Anbietern durch einen unbarmherzigen Preiskampf hätten regulieren müssen. Das ein solcher Zustand nicht nur Massen an Kümmerexistenzen (Prekariat) hervorbringt, sondern eine Wirtschaft in der konsumtionellen und technologischen Entwicklung zurückwirft, dürfen wir angesichts der globalen Krisis dieser Tage anschaulich beobachten. Im wesentlichen Maße haben die Agenda-2010-Reformen und die damit verbundenen Einkommensdrückereien einen Aufschwung der Binnennachfrage in Deutschland verhindert ? und sie werden im weiteren Verlauf dysfunktional auf weitere Bereiche der Wirtschaft durchschlagen. Nun, Herr Dr. Lutz, ich mache Ihnen natürlich keine Vorwürfe, dass Sie das Konstrukt der Ich-AG ganz toll fanden und finden. Vielleicht finden Sie auch den Feudalismus der Agenda 2010, den Rückschritt in eine Mägde- und Knechte-Wirtschaft, ganz toll? Aber vielleicht interessieren Sie sich dennoch für Ausarbeitungen, die auf wissenschaftlichem Niveau darlegen, wie sich Innovationen im gesellschaftlichen Kontext entwickeln. Welche Rolle dabei die Beziehungen zwischen Individuum und Kollektiv spielen. Welche Funktion das kollektive Gedächtnis übernimmt ? und was historische Beobachtungen dazu aussagen. Haben Sie Interesse zu erfahren, wie Zugriffe auf die Innovationsdynamik beschleunigt werden könnten? Und wie sich entsprechend neue Strukturen zur Findung und Erschließung von Innovationspotenzialen bilden könnten? Sie haben ja meine Mail-Anschrift ? falls Sie also interessiert sein sollten, sende ich Ihnen gerne nähere Informationen zu. Es würden Sie umwälzende Perspektiven erwarten. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit und Frohe Weihnachten!
MfG
Dirk Nerge

Verfasst von Dirk Nerge am 13.12.2008 20:14


Erstmals liegt eine Klage vor, in der beim Sozialgericht Detmold (Az. S 10 AL 147/05) die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) beantragt wurde.

Die Klageanträge erstrecken sich u.a. auf folgende Schwerpunkte:


Unterlassene Überprüfung des Existenzvorhabens aus regierungsegoistischem Eigennutz

Die offiziell verkündete Absicht der Einführung des Existenzgründungszuschusses war es, formal geringqualifizierte und schwervermittelbare Arbeitslose zur Gründung einer Unternehmung (Ich-AG) zu bewegen.

Ausgerechnet eine auf dem Arbeitsmarkt als chancenlos eingestufte Zielgruppe wurde ab dem 01.01.2003 absolut ohne Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Unternehmensgründung zugeführt. Es war geplant, so jährlich 500000 Arbeitslose zu
Ich-AGlern zu machen.

Die Perspektiven der Überlebensfähigkeit der Ich-AGler seien ? so der Kläger ? dem Gesetzgeber auf Grund der unterlassenen Überprüfungen gleichgültig gewesen.

Die rot-grüne Bundesregierung propagierte die Genehmigungspraxis als ?unbürokratisch?.
Eine kritische Öffentlichkeit unterschiedlicher Couleur bezeichnete den Vorgang gegenüber
den Arbeitslosen als unverantwortlich. Der Kläger sieht in dem Vorgang Verstöße gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsgebot. Denn die unterlassene Überprüfung sei primär aus regierungsegoistischem Eigennutz zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik erfolgt. Dazu seien die Instrumente des Sozialstaats missbraucht worden, um eine (potentiell) dauerhaft von Arbeitslosigkeit betroffene Gruppierung aus der Arbeitslosenstatistik zu entfernen und deren existenzielle Sicherheit allein dem Zufall auszusetzen.

Aus Sicht des Klägers stelle die unterlassene Überprüfung des Gründungsvorhabens die bewusste und zielorientierte Ausbeutung einer Problemgruppe dar, die schon Schwierigkeiten habe, einen regulären Arbeitsplatz zu finden. Diesen Personenkreis dann ungeprüft in die Selbständigkeit zu verführen, sei als Degeneration sozialstaatlicher Verantwortung zu bewerten. Der jeweils davon betroffene Arbeitslose werde überdies zu einem Objekt degradiert und so einer sozialstaatlichen Veranstaltung ausgeliefert, die die existenzielle Sicherheit einem Glücks-Roulette übergibt.

Es sei schließlich verfassungswidrig, sich primär aus Gründen der Beschönigung der Arbeitslosenstatistik sozialschwacher Arbeitslose zu bedienen, um deren existenzielle Sicherheit dem Zufall zu überlassen.


Zwar wurde die Vergabe des Existenzgründungszuschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2005 ?nachgebessert?, jedoch bleiben die Schicksale der von der vorherigen Regelung betroffenen Arbeitslosen bis heute unberührt. Dennoch sei in der ?Nachbesserung? auch ein Beweis enthalten, dass die gerügte Regelung unmenschlich war.


Höhe des Existenzgründungszuschusses weit unterhalb des Existenzminimums

Wer nun glaubt, die unterlassene Überprüfung sei nicht so tragisch, weil der gründungswillige Arbeitslose eine Förderung erhalte, wird hinsichtlich der Höhe der Förderung eines Besseren belehrt.

Die Höhe des Existenzgründungszuschusses liege ? so der Kläger ? weit unterhalb des Existenzminimums.

Der bewilligte und ausgezahlte Zuschuss muss vom Empfänger monatlich an die Sozialträger (Renten- und Krankenversicherung) überwiesen werden. Das dient laut rot-grüner Bundesregierung dazu, die Eigenverantwortung zu trainieren.

Von den im ersten Förderjahr monatlich bewilligten 600 Euro würden nur ca. 150 Euro zur freien Disposition übrig bleiben. Das heißt, man müsse mit ca. 150 Euro die Lebensführung
(Wohnung, Kleidung, Nahrung etc.) und die Unternehmung (Investitionen etc.) planen.

Wer nicht sofort Aufträge samt daraus resultierender und vor allem ausreichender
Einnahmen erhalte, könne sich nur durch Schulden über Wasser halten.

Der Existenzgründungszuschuss sei, im krassen Gegensatz zum Überbrückungsgeld, nicht als Förderung im eigentlichen Sinne zu bezeichnen, sondern müsse als Abschiebung in ein Leben weit unterhalb des Existenzminimums bezeichnet werden. Der betroffene Arbeitslose werde quasi gezwungen, eine Unternehmung aus staatlich verordneter Armut zu gründen und/oder gegebenenfalls in noch tieferer Armut zu enden.

Als Beweis, dass der so genannte Zuschuss weit unterhalb des Existenzminimums liege und somit gegen die Prinzipien der Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsgebot verstoße, wird Bezug auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin zur Höhe des Arbeitslosengeldes II genommen. Demnach ist der Regelsatz von 345 Euro in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern von 331 Euro zwar ?knapp bemessen?, sichere aber bei bescheidener Lebensführung das Existenzminimum (Az: S 63 AS 1311/05).

Dass nun ein arbeitsloser Unternehmensgründer, der finanziell doppelt belastet ist (Lebens-
führung und Unternehmung), mit ca. 150 Euro im Monat auskommen soll, entbehre jeder verfassungsrechtlichen Legitimation. Der Existenzgründungszuschuss sei auch in seiner Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.


Existenzgründungszuschuss verstößt gegen Grundsätze unternehmerischer Kalkulation

Weitere Klageanträge zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Existenzgründungszuschusses beinhalten u.a. Perspektiven zu Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz (z.B. Überbückungsgeld ? Existenzgründungszuschuss). Ferner Perspektiven zum Verstoß gegen die unternehmerische Handlungsfreiheit (?Erdrosselung? durch die geringe Höhe des so genannten Zuschusses) und insbesondere werde auch der Missbrauch des Unternehmer-Status zur Durchsetzung ausschließlich egoistischer Ziele der rot-grünen Bundesregierung festzustellen sein.

Denn gibt es eine schlüssige Erklärung, einen formal geringqualifizierten und schwervermittelbaren Arbeitslosen, der ohnehin schon durch die Arbeitslosigkeit finanzielle Einbußen hat, in die so genannte Selbständigkeit unter verschlechteter Ausgangslage zu überführen? Wohl kaum! Allein das sei schon Beleg dafür, dass die
Wirkungen des so genannten Zuschusses ?krass? jeder ökonomischen Rationalität und unternehmerischen Kalkulation entbehren. Auf Grund dieses, als gegen die guten Sitten verstoßenden Vorgangs dürfe der Existenzgründungszuschuss unter den bestehenden Bedingungen gar nicht vergeben werden.

Verfasst von Dirk Nerge am 14.03.2008 11:01


Meine letztgestellte Frage vom 12.02.2007 bezieht sich, sehr geehrter Herr Lutz, auf Ihre Antwort zu meinem Beitrag ?Ich-AG-Zuschuss verfassungswidrig??.

Verfasst von Dirk Nerge am 12.02.2007 05:41


Aber wenn doch Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen, weshalb sollte dann eine sozialstaatliche Leistung ausgezahlt werden, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts genügt?

Verfasst von Dirk Nerge am 12.02.2007 04:39


Ich-AG-Zuschuss verfassungswidrig?
Der Ich-AG-Zuschuss (Existenzgründungszuschuss) soll Arbeitslose motivieren, durch Gründung einer Unternehmung die Arbeitslosigkeit zu beenden. Doch von den im 1.Förderjahr gewährten 600 Euro bleiben nach Abzug der Rentenpflicht- und Krankenversicherung nur etwa 150 Euro übrig. Davon sind der Lebensunterhalt und die betrieblichen Investitionen zu bestreiten. In einem Info-Heft der rot-grünen Bundesregierung heißt es dazu lapidar (hier sinngemäß wieder gegeben): Man müsse einfach nach Aufnahme der Gründung sofort Gewinn erzielen.
Der Ich-AGler, bereits durch die Arbeitslosigkeit finanziell geschwächt, startet also mit einem realen Zuschuss von etwa 150 Euro in die Selbständigkeit. Auch wenn sich kaum oder kein Gewinn einstellt, reiche der Betrag laut rot-grüner Bundesregierung vollkommen aus. Aber gemessen an den 345 Euro (zuzüglich Krankenversicherung) eines Arbeitslosengeld II-Empfängers, die laut Sozialgericht Berlin auch nur knapp zum Überleben reichen, dürfte somit der Existenzgründungszuschuss weit unterhalb des Existenzminimus liegen. Das wäre als Verstoß gegen die Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zu bewerten. Ist also der Ich-AG-Zuschuss verfassungswidrig? Die von der Großen Koalition geplante Zusammenlegung von Ich-AG-Zuschuss und Überbrückungsgeld wird jedenfalls zu den finanziell besseren Konditionen des Überbrückungsgeldes erfolgen. Weshalb also in Zeiten ?großer Haushaltslöcher? eine zu Lasten des Staates teuere Förderung, wenn doch der zuvor billigere Ich-AG-Zuschuss laut Bundesregierung vollkommen ausreichte?

Verfasst von Dirk Nerge am 08.11.2005 09:48

Antwort:

Die Ich-AG ist ganz explizit keine Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern nur zur sozialen Absicherung. Sie ist auch nicht zur Finanzierung von Investitionen gedacht. Wer keine finanziellen Rücklagen hat und keinen Partner, muss in der Tat eine Selbständigkeit wählen, mit der er von Anfang an Gewinne erzielt. Solche Formen der Selbständigkeit gibt es auch.

Ich glaube nicht, dass das verfassungswidrig ist: Sie können ja Geld dazuverdienen!

Ich stimme Ihnen aber zu, dass die neue Gründungsförderung, die Ich-AG und Überbrückungsgeld ablösen soll, möglichst eine Komponente besitzen sollte, die in der Anfangszeit einen Beitrag zum Lebensunterhalt enthält.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

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