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Ich-AG und Überbrückungsgeld
Koalitionspartner wollen Ich-AG um 6 Monate verlaengern, dann reformieren
(ueberbrueckungsgeld.de) Erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Bezug auf das Thema Existenzgründungsförderung werden bekannt: Die Arbeitsgruppe unter Führung des künftigen Arbeitsministers und Vizekanzlers Franz Müntefering sowie des CDU-Arbeitsmarktexperten und künftigen CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla einigten sich laut Bericht von n-tv darauf, die Ich-AG-Förderung um ein halbes Jahr bis 30.06.2006 zu verlängern.
Ohne diese Verlängerung würde die Ich-AG-Förderung bereits am 31.12.2005 auslaufen. Eine im Sommer vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung um drei Jahre kam wegen der Neuwahlen nicht zustande.
Noch ist aber nicht sicher, dass es mit der Verlängerung wirklich klappt: Wie alle anderen Ergebnisse der Koalitions-Arbeitsgruppen auch, steht sie unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung zwischen CDU und SPD. Außerdem muss die Verlängerung anschließend vom Bundestag beschlossen und das Gesetz verkündet werden.
Angesichts der Unsicherheiten bei der Regierungsbildung sollten Gründungswillige also ihre Gründungsvorbereitungen weiter konsequent vorantreiben, so dass eine Gründung noch im Jahr 2005 möglich ist, falls es nicht zu einer Verlängerung der Ich-AG kommt. Wer eine Gründung mit Hilfe von Überbrückunsgeld plant, kann sich entspannen, weil das Überbrückungsgeld – selbst wenn es nicht zu einer Verlängerung der Ich-AG kommen sollte – wahrscheinlich bis Juni nächsten Jahres unverändert bleibt.
Müntefering und Pofalla wollen offensichtlich Zeit gewinnen, um die von der Bundesagentur geplante Zusammenlegung von Ich-AG und Überbrückungsgeld (vergleiche www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2005/10/werden_ichag_un.shtml) zu einem einzigen Förderinstrument in Ruhe vorbereiten zu können. Angesichts der sich verzögernden Koalitionsverhandlungen wäre die Reform der Existenzgründungsförderung ohne Verlängerung der Ich-AG wahrscheinlich unter großen Zeitdruck geraten.
Es ist eine gute Nachricht, dass die Koalitionäre ein so wichtiges und für die weitere Entwicklung der Arbeitslosenzahlen entscheidendes Thema wie die Existenzgründungsförderung in Ruhe entscheiden wollen, statt "mit heißer Nadel" ein neues Instrument zu schaffen, dass dann unweigerlich viele neue Probleme aufwerfen würde.
Den aktuellen Stand der Förderbestimmungen und viele Tipps zu Antragstellung und Gründung finden Sie in dem Buch Andreas Lutz: "Ich-AG und Überbrückungsgeld" (3. Auflage, Linde-Verlag, 14,90 Euro). Gerade wurde es nachgedruckt und ist nach kuzer Unterbrechung jetzt wieder im Buchhandel erhältlich.
Kommentare
Meine letztgestellte Frage vom 12.02.2007 bezieht sich, sehr geehrter Herr Lutz, auf Ihre Antwort zu meinem Beitrag ?Ich-AG-Zuschuss verfassungswidrig??.
Antwort:
Die Ich-AG ist ganz explizit keine Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern nur zur sozialen Absicherung. Sie ist auch nicht zur Finanzierung von Investitionen gedacht. Wer keine finanziellen Rücklagen hat und keinen Partner, muss in der Tat eine Selbständigkeit wählen, mit der er von Anfang an Gewinne erzielt. Solche Formen der Selbständigkeit gibt es auch.
Ich glaube nicht, dass das verfassungswidrig ist: Sie können ja Geld dazuverdienen!
Ich stimme Ihnen aber zu, dass die neue Gründungsförderung, die Ich-AG und Überbrückungsgeld ablösen soll, möglichst eine Komponente besitzen sollte, die in der Anfangszeit einen Beitrag zum Lebensunterhalt enthält.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de