Blog: News(archiv) & Tipps

Ich-AG und Überbrückungsgeld

Letzte Chance für Gründungswillige, deren Arbeitslosenhilfe ausgelaufen ist


Seit dem 1.1.2005 gibt es keine Arbeitslosenhilfe mehr - und auf der Basis des Arbeitslosengeld II können Sie weder Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") noch Überbrückungsgeld beantragen. Allerdings gibt es eine letzte Chance für betroffene Gründungswillige: Bei einer Gründung innerhalb von vier Wochen nach Auslaufen der Anspruchsgrundlage (also bis 27.1.2005) besteht noch ein "enger zeitlicher Zusammenhang" und eine Förderung ist noch möglich. Das gleiche gilt auch für Arbeitslosengeld I-Empfänger, deren Anspruch gerade ausgelaufen ist.

Unser Rat: Gehen Sie gleich zur Arbeitsagentur, holen Sie einen Antrag auf Ich-AG oder Überbrückungsgeld ab (wichtig!) und besprechen Sie das weitere Timing. Den Antrag und den Businessplan können Sie grundsätzlich auch noch nach der Gründung abgeben (erhalten das Geld dann aber auch erst mit der entsprechenden Verzögerung). Nutzen sie die auf unserer Webseite dargestellten Hilfen und insbesondere die im folgenden beschriebenen Workshops, wenn Sie trotz der kurzen Vorlaufzeit eine tragfähige Gründung schaffen wollen.

Verfasst von Andreas Lutz am 01.01.2005 10:44
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=1985

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