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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Seit Einfuehrung der Ich-AG 1.000.451 gefoerderte Gruendungen, 394.869 davon waren Ich-AGs / Eine Bilanz


(ueberbrueckungsgeld.de) Morgen ist die letzte Gelegenheit zur Gründung einer Ich-AG. Bereits heute hat die Bundesagentur für Arbeit vorläufige Zahlen vorgelegt, die eine zahlenmäßige Bilanz erlauben. Im Juni wurden demnach 8.523 Ich-AGs gegründet, das ist die höchste Zahl seit Januar 2005. Seit Einführung der Ich-AG Anfang 2003 wurde insgesamt 394.869 Gründern der Existenzgründungszuschuss bewilligt, zur Zeit werden davon noch 220.467 gefördert. Die dieser Tage gegründeten Unternehmen können noch bis Mitte 2009 Förderung erhalten.

Zum Vergleich: Das Überbrückungsgeld als "großer Bruder der Ich-AG" wurde im Juni 13.687 mal bewilligt, seit Anfang 2003 insgesamt 575.034 mal. Das Anfang 2004 für ALG2-Bezieher eingeführte Einstiegsgeld spielt demgegenüber mit insgesamt 30.548 geförderten Gründungen eine vergleichsweise geringe Rolle.

Insgesamt wurden seit Januar 2003 1.000.451 Gründungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. 39 Prozent davon als Ich-AG, 57 Prozent mit Überbrückungsgeld und 3 Prozent mit Einstiegsgeld.

Die Ich-AG hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich.

Von Hartz-Kommission und rot-grüner Bundesregierung wurde sie vor der Bundestagswahl 2002 als Geheimwaffe zur Senkung der Arbeitslosigkeit ausgerufen. Die Presse machte begeistert mit und berichtete über allerhand kuriose Gründungen – vom Senfladen bis zum Kleintiertaxi. Bis August 2005 genügte zur Beantragung der Förderung ein Antrag. Anders als beim Überbrückungsgeld musste kein Businessplan erstellt werden und dieser nicht mit einer fachkundigen Stelle (Existenzgründungsberater) besprochen werden. Gegen diese falsch verstandene Form von "Entbürokratisierung" waren Gründungsberater von Anfang an Sturm gelaufen. Mit Recht: Seitdem auch bei der Ich-AG Businessplan und Stellungnahme verlangt werden, haben sich Qualität und Erfolgsaussichten dieser Gründungen deutlich erhöht. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Presse und auch die damalige Opposition bereits auf die Ich-AG eingeschossen.

Eines der wirksamsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik

Erst eine gemeinsame Studie der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die Anfang diesen Jahres veröffentlicht wurde, führte allmählich wieder zu einer positiveren Bewertung der Ich-AG. Die Institute kamen überraschenderweise nämlich übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Ich-AG und Überbrückungsgeld zu den wenigen wirksamen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik zählen. Eineinhalb Jahre nach Gründung waren 80 Prozent der Ich-AG-Gründer noch immer hauptberuflich selbständig. Von den 20 Prozent zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbtändig tätigen waren 12 Prozent wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Ich-AG wirkte wie eine gigantische Qualifizierungsinitiative: Arbeitslose beginnen unternehmerisch zu denken, sich neue, vermarktbare Fähigkeiten beizubringen, vielfältige Kontakte zu knüpfen. Selbst wenn die Gründung scheitert, hat sich auf jeden Fall die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöht.

Die Ich-AG hat neue Zielgruppen erschlossen

Da der Existenzgründungszuschuss einkommensunabhängig gewährt wurde, lohnte sich eine Gründung erstmals auch für viele, die zuvor ein geringes Einkommen hatten, zum Beispiel aufgrund einer Teilzeittätigkeit. Die Ich-AG hat somit neue Zielgruppen an die Möglichkeit einer Gründung herangeführt. Dies zeigt sich im hohen Anteil von Frauen (43 Prozent der Ich-AG- gegenüber 26 Prozent der Überbrückungsgeld-Gründungen), von Ostdeutschen (34 gegenüber 25 Prozent), von unter 25-jährigen (10 gegenüber 6 Prozent) sowie von Langzeitarbeitslosen (30 gegenüber 18 Prozent).

Am 1. August wird der neue Gründungszuschuss in Kraft treten und dann nicht nur die Ich-AG, sondern auch das Überbrückungsgeld ablösen, das noch bis Ende Juli, von bestimmten Gründern im Rahmen einer Übergangsregelung sogar noch bis Ende Oktober beantragt werden kann. Da der neue Gründungszuschuss einkommensabhängig ist, werden Gründer mit weniger als 1.100 Euro künftig weniger Förderung erhalten als bei der Ich-AG. Bei 500 Euro Arbeitslosengeld I-Anspruch zum Beispiel beträgt der Gründungszuschuss künftig maximal 9.000 Euro, fast 40 Prozent weniger als bei den bei der Ich-AG möglichen Förderung in Höhe von 14.400 Euro.

Weitere Infos zur Neuregelung sowie Hinweise wer noch betroffen ist unter:

www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml

Verfasst von Andreas Lutz am 29.06.2006 09:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2187

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