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Ich-AG und Überbrückungsgeld

ueberbrueckungsgeld.de-Wahlpruefsteine: Die Antworten der CDU


Kurz und knapp hat die CDU unsere Fragen beantwortet. Dabei gab es wenig Überraschungen: Die Ich-AG soll abgeschafft werden, wobei für bereits genehmigte Ich-AGs Bestandsschutz gilt. Die Bundesagentur für Arbeit soll sich auf ihre Kernaufgaben beschränken. Von den beispielhaft genannten Maßnahmen zur Entbürokratisierung profitieren eher Betriebe mit mehreren Mitarbeitern als Einzelkämpfer.

1.) "Zukunft der ICH-AG"

Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kommen auf den Prüfstand. Was sich als unwirksam und ineffizient erweist, wird abgeschafft; was in Arbeit führt, wird fortgeführt. Wir fördern für Arbeitslose den Schritt in die Selbstständigkeit, schaffen aber die Ich-AG ab. Für bereits genehmigte Ich-AG´s gilt Bestandschutz. Die Ich-AG hat sich als ineffektives Arbeitsmarktinstrument erwiesen. Zu viele Unternehmensgründungen zielen nur darauf ab, staatliche Zuschüsse abzugreifen, statt sich mit Erfolg versprechenden Geschäftsideen am Markt zu etablieren.

2.) "Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit und künftige Zuständigkeit für geförderte Existenzgründungen"

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollte sich stärker auf ihre Kernaufgaben, vor allem die Arbeitsvermittlung und die Abwicklung der Versicherungsleistungen konzentrieren können. Dazu ist sie grundsätzlich von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu befreien. Gerade die angestrebte Optimierung der Umsetzung von Hartz IV wird das engagierte Mitwirken der BA erfordern.

3) Drei konkrete Beispiele für Bürokratieabbau aus Sicht von Einzelunternehmern

Wir sehen verschiedene Maßnahmen für den Mittelstand vor:

Wir entlasten Betriebe bis 20 Mitarbeiter gezielt von zahlreichen Vorschriften. Dazu gehört die Überprüfung von Schwellenwerten ebenso wie von Buchführungs- und Statistikpflichten.

Wir stellen Existenzgründer von Statistikpflichten frei. Vollstatistiken werden wir weitestgehend abschaffen und durch repräsentative Stichproben ersetzen.

Wir bauen überzogene bundesrechtliche Standards ab. Wir begrenzen die Verpflichtung der Betriebe zur Bestellung von Beauftragten auf das notwendige Maß und führen Nachweis- und Dokumentationspflichten zurück.

Beantwortet wurden die Fragen durch Mathias Hübscher, Referent für Wirtschaftspolitik der CDU-Bundesgeschäftsstelle. Vielen Dank!

Verfasst von Andreas Lutz am 08.09.2005 07:15
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2064

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