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Ich-AG und Überbrückungsgeld

ueberbrueckungsgeld.de-Wahlpruefsteine: Die Antworten der FDP


Wie die CDU will auch die FDP die Ich-AG abschaffen, am Überbrückungsgeld aber festhalten. Sehr weitreichende Änderungen plant die FDP auch in der Organisation der Bundedsagentur für Arbeit: Sie soll zerschlagen und einem Drei-Säulen-Modell folgend neu geordnet werden. Interessant: Die Arbeitslosenversicherung soll künftig Grund- und Wahltarife anbieten, so dass Arbeitnehmer den Umfang des Versicherungsschutzes selbst wählen können. Generell fällt bei den Antworten auf, dass die FDP nicht so sehr in Inhalten denkt wie die anderen Parteien, sondern in Prozessen: Durch organisatorische Vorkehrungen wie eine Bürokratiekosten-TÜV oder die generelle Befristung von Gesetzen auf fünf Jahre soll der Paragraphendschungel reduziert werden.

1.) "Zukunft der ICH-AG"

Der Existenzgründerzuschuss für die Ich-AG steht in Konkurrenz zu dem älteren und etablierten Überbrückungsgeld. Für das Nebeneinander zweier Förderinstrumente für den Fall der Existenzgründung, die sich nur durch die Dauer der Zahlungen und die Höhe der Förderung unterscheiden, gibt es keine überzeugenden Gründe. Es wäre effektiver, die finanziellen Mittel für die Ich-AG zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags zu verwenden.

2.) "Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit und künftige Zuständigkeit für geförderte Existenzgründungen"

Für die FDP steht fest: Eine wirksame Arbeitsmarktpolitik kann nur gelingen, wenn die Arbeitsverwaltung grundlegend reformiert wird, das Versicherungsprinzip in der Arbeitslosenversicherung gestärkt wird, die Kommunen für die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Betreuung der Arbeitslosen zuständig sind und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit Blick auf ihre Effizienz und eine schnelle Integration in den Ersten Arbeitsmarkt überprüft werden.

Nach unserer Überzeugung ist die Mammutbehörde Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer jetzigen Struktur nicht reformierbar - das zeigen die Skandale der letzten Jahre, aber auch die Ineffizienz bei der Kernaufgabe, der Arbeitsvermittlung. Nur bei einer Auflösung sind auch die Vielzahl von behördeninternen Vorschriften und die Selbstverwaltung, die ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden ist, außer Kraft gesetzt. Personalverschiebungen, die ansonsten durch arbeits- und dienstrechtliche Vorschriften verhindert werden, sind möglich. Die Kernaufgabe der BA, die Vermittlung in Beschäftigung, ist nicht zuletzt seit der Übernahme der Antragsbearbeitung für das Arbeitslosengeld II praktisch zum Erliegen gekommen. Wir fordern einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Beitragszahler und eine Anpassung an die Bedürfnisse der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Arbeitsuchenden.

Die FDP schlägt vor, die Aufgaben der BA in einem Drei-Säulen-Modell neu zu ordnen: In einer Versicherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt, in einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben, die in einer Datenbank über die Profile aller Arbeitsuchenden und aller gemeldeten offenen Stellen verfügt und in kommunalen Job-Centern, die mit ihrem Betreuungsangebot besser als die BA auf die einzelnen Probleme der Arbeitslosen und Hilfesuchenden eingehen können.

Die Versicherungsagentur bietet Grund- und Wahltarife an. Enthalten in dem Grundtarif sind generell das Bewerbertraining und ein marktgerecht ausgestalteter Vermittlungsgutschein, der vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an eingelöst werden kann. Auch das Überbrückungsgeld ist Bestandteil des Grundtarifs, um frühzeitig Anreize für eine Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu fördern.

Die kommunalen Job-Center sollen zuständig sein für das ALG II, die Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitslosen, die nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Arbeitslosenversicherung fallen, und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Die Job-Center sind Anlaufstellen für alle arbeitssuchenden Personen und koordinieren alle Kompetenzen, die zur Eingliederung in Erwerbsarbeit und zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit notwendig sind. Sie erhalten beim Einsatz der vereinfachten arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine weitreichende Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsmittel. Vorrangiges Ziel ist die Organisation einer effizienten und nachhaltigen Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Mit der Reform einhergehen muss ein dauerhafter föderaler Finanzausgleich.

3) Drei konkrete Beispiele für Bürokratieabbau aus Sicht von Einzelunternehmern

Die FDP will für Existenzgründer eine befristete Befreiung von vorübergehend verzichtbaren Vorschriften des Gewerbe-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Bau- und Insolvenzrechts. Die FDP setzt sich zudem für eine Umsetzung der Idee des einheitlichen Ansprechpartners für alle behördlichen Anträge ein. Das so genannte „One-Stop“-Prinzip ist im Übrigen auch in dem Vorschlag für eine Europäische Dienstleistungsrichtlinie verankert. Nicht zuletzt wegen der enormen Impulse der EU-Dienstleistungsrichtlinie für einen nachhaltigen Bürokratieabbau setzen wir uns für eine Liberalisierung der europäischen Dienstleistungsmärkte ein.

Wir wollen neue Gesetze grundsätzlich darauf überprüfen, ob sie befristet und mit einem Verfallsdatum versehen werden können. Bei Gesetzen ohne Befristung sollte nach fünf Jahren festgestellt werden, ob ihr Fortbestand notwendig ist. Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen. Zudem wollen wir, dass jährlich ein Rechtsbereinigungsgesetz vorgelegt wird, das bestehende und nicht mehr erforderliche Gesetze und Rechtsverordnungen in Teilen oder vollständig aufhebt.

Darüber hinaus wollen wir schon im Gesetzgebungsverfahren Gesetze und Verordnungen auf möglichst einfache und bürgerfreundliche Durchführung prüfen. Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung eines Bürokratiekosten-TÜVs ein, der die administrativen Belastungen für Unternehmen und Bürger, die aus neuen Gesetzen und Verordnungen resultieren, ermittelt. Auch wollen wir Genehmigungserfordernisse auf ein Minimum beschränken. Deshalb ist nach unserer Auffassung grundsätzlich dem Anzeigeverfahren der Vorzug gegenüber dem Genehmigungsverfahren zu geben. Teilt eine Behörde einem Antrag innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Beantwortet wurden die Fragen durch Dirk Niebel MdB, Generalsekretär der FDP.

Verfasst von Andreas Lutz am 08.09.2005 06:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2062

Kommentare

Verfasst von Susanne L. am 09.11.2007 19:48


Die Vermittlerin kenne ich ich gehe da nicht mehr hin

Verfasst von Oliver Jarder am 10.04.2007 16:28


Verfasst von Maria Hoff am 02.09.2005 07:07

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