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Ich-AG und Überbrückungsgeld

Viele Existenzgruender stark verunsichert - Was geschieht bei einem Regierungswechsel?


Die Ankündigung der CDU/CSU, bei einem Wahlsieg die Ich-AG-Förderung abzuschaffen, sorgt für Verunsicherung unter Gründern und Selbständigen. Bei Anlaufstellen wie ueberbrueckungsgeld.de häufen sich die Anrufe und E-Mails. Wir beantworten die häufigsten Fragen...

Wie lange kann man noch eine Ich-AG gründen? – Eine Gründung ist voraussichtlich noch bis 31.12.2005 möglich. Die Ich-AG-Förderung war von vorn herein bis zu diesem Stichtag befristet. Die erst kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung um weitere drei Jahre wird wohl nicht mehr vom Bundestag beschlossen werden. Eine neue Regierung kann das Gesetz dann einfach auslaufen lassen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, gründet noch vor der Bundestagswahl. Denn unter einer neuen Regierung könnte die Vergabe auch ohne Gesetzesänderung erschwert werden. Das heißt aber auf jeden Fall: Schon jetzt mit den Gründungsvorbereitungen beginnen!

Erhalte ich als Ich-AG-Gründer den Existenzgründungszuschuss für die zugesagten zwölf Monate? – Bereits bewilligte Zuschüsse werden für den gesamten Zeitraum, also auch über den 1.1.2006 hinaus bezahlt. Auch die Verlängerung eines zweiten und dritten Jahres ist durch das Gesetz sichergestellt. Allerdings kann eine neue Regierung die Modalitäten der Verlängerung erschweren. Wer noch nicht gegründet hat, sollte deshalb prüfen, ob die Beantragung von Überbrückungsgeld mehr Sinn macht.

Was wird im Fall einer Neuwahl aus dem Überbrückungsgeld – dem "großen Bruder der Ich-AG"? – Die CDU/CSU hat bereits angekündigt, dass das 1986 in ihrer Regierungszeit eingeführte Überbrückungsgeld auf jeden Fall bestehen bleiben wird. Das Überbrückungsgeld ist vor allem für Bezieher eines höheren Arbeitslosengelds attraktiv und wird schon heute doppelt so häufig beantragt wie die Ich-AG. Damit ist die wichtigste Gründerförderung in Deutschland nicht gefährdet

Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Arbeitslosengeld II-Empfänger? - Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit neben dem Arbeitslosengeld II-Bezug soll durch großzügigere Hinzuverdienstregelungen attraktiver werden. Beispiel: Bisher konnte man bei einem Zuverdienst von 500 Euro nur 13 Prozent davon behalten, künftig wären es 36 Prozent. Auch die Möglichkeit durch Zahlung eines Einstiegsgeldes zusätzliche Anreize zu setzen hat die CDU/CSU bisher nicht in Frage gestellt.

Buchtipp: Andreas Lutz: "Ich-AG und Überbrückungsgeld" (Linde-Verlag, 14,90 Euro). Im April 2005 ist die 3. Auflage erschienen, die den aktuellen Stand der Gesetzgebung widerspiegelt.

Verfasst von Andreas Lutz am 13.06.2005 22:55
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=67&showblog=2041

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